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Steuererklärung für das Jahr der Eheschließung - so geht's

Eheschließung ist für die Steuererklärung wichtig.
Eheschließung ist für die Steuererklärung wichtig.
Das Jahr der Eheschließung ist für die Steuererklärung nur im darauf folgenden Jahr besonders interessant, da Sie nach Ihrer Heirat die Steuerklasse gewechselt haben und Ihnen damit eine besondere Besteuerung zusteht.

Bei der Steuererklärung ist vieles zu beachten

  • Solange Sie allein leben und steuerlich auch als einzelne Person behandelt werden, ist eigentlich bei Ihrer Steuererklärung alles ziemlich einfach. Sie können nachlesen, wie hoch die einzelnen Grenzen bei den verschiedenen Beträgen sind, und Sie können eine doppelte Haushaltsführung oder Trennungsgeld absolut vernachlässigen.
  • Sie tragen Ihre gesamten Zahlen ein, sehen zu, dass Sie die Werbungskosten recht hoch halten, und tragen Ihre Fahrtkosten in die dafür vorgesehenen Zeilen ein und versuchen auf diese Weise, Ihr zu versteuerndes Einkommen möglichst gering zu halten, um möglichst viel Geld vom Finanzamt wieder zurückzubekommen.

Das Jahr der Eheschließung ist wichtig

  • Bei der Steuererklärung zählt das Jahr der Eheschließung ganz besonders, und auch der Monat kann durchaus wichtig sein. Wenn Sie nämlich erst in der zweiten Hälfte des Jahres heiraten, können Sie mit einer sehr hohen Erstattung der bereits gezahlten Steuern rechnen, da Sie beide über sechs Monate in der steuermäßig ungünstigen Steuerklasse 1 veranlagt waren.
  • Sie werden im Jahr der Eheschließung vom Finanzamt entweder nach der Kombination der Steuerklassen 3/5 oder beide nach der Klasse 4 besteuert. Die Steuerklasse 4 ist wichtig, wenn Sie beide ungefähr den gleichen Verdienst haben. Hier zahlen Sie zwar mehr Steuern als in der Kombination 3/5, aber dennoch bedeutend weniger Steuern als in der Klasse 1. Somit haben Sie im Jahr der Eheschließung auf alle Fälle zu viel Steuern gezahlt und können mit einer Steuerrückzahlung rechnen.
  • Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, die Kosten für Ihre Hochzeit als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Hierfür sollten Sie alle Posten, angefangen vom Hochzeitskleid über die gemietete Kutsche bis hin zum angemieteten Hotel, auf einem besonderen formlosen Blatt einzeln aufführen und durch Quittungen belegen. Allerdings können Sie die Kosten für die Unterbringung Ihrer Gäste leider nicht geltend machen.
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