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Steuerklasse 3 - diese Abzüge kommen auf Sie zu

Vor dem Fiskus ist keiner sicher
Vor dem Fiskus ist keiner sicher
Mit der richtigen Steuerklassenwahl können Sie bereits im laufenden Jahr Steuern sparen. Die Steuerklasse 3 ist dabei die idealste. Trotzdem fallen ab einem gewissen Betrag Abzüge an.

Steuerklasse 3 - wann ist das möglich 

  • Die Möglichkeit, die Steuerklasse 3 zu wählen, haben nur verheiratete Paare. Diese Steuerklasse wird dann gewählt, wenn ein Partner Alleinverdiener ist, oder erheblich mehr verdient als der andere Partner.

  • Der Partner muss dann die Steuerklasse 5 wählen. Diese beiden Steuerklassen gibt es also nur in der Kombination.

  • Das besondere bei dieser Steuerklassenkombination ist, dass bei der Steuerklasse 3 ein erhöhter Grundfreibetrag greift. Ehegatten werden in der Regel gemeinsam veranlagt, Freibeträge stehen natürlich jedem einzelnen Partner zu. Wenn nun ein Ehepartner seine Freibeträge aufgrund seines fehlenden Einkommens nicht ausnutzen kann, besteht die Möglichkeit, dass diese Freibeträge vom Einkommen des anderen mit berücksichtigt werden.

Abzüge fallen trotzdem an 

Die Steuerklasse 3 schützt natürlich nicht vor Abzügen. Allerdings ist dieser sehr viel geringer als bei der Steuerklasse 1 bzw. 4. Diese Steuerklassen werden ledigen Arbeitnehmern zugeteilt bzw. werden von Ehepartner gewählt, bei denen beide gleich verdienen.

  • Nimmt man zum Beispiel einen monatlichen Bruttoverdienst von 1650 € so fällt bei der Steuerklasse 1 oder 4 bereits ein Steuerabzug von 136,83 € an. Wählt man die Steuerklasse 3, so ist dieser Verdienst noch völlig steuerfrei. Erst ab 1710 € Brutto fällt ein geringer Abzug an.

  • Auch im weiteren Verlauf fällt verhältnismäßig wenig Steuer an. Bei 2100 € zahlt der Ledige bereits 241,83 €, bei der Steuerklasse 3 hingegen wird nur 52,16 € abgezogen. Und bei einem Verdienst von 3000 € ärgert sich der Eine über Abzüge in Höhe von 470,75 €, wobei der Verheiratete mit 236,50 € nur etwa die Hälfte verschmerzen muss.

  • Betrachtet man allerdings die Steuerabzüge, die der Partner mit der Steuerklasse 5 zu tragen hat - bei 3000 € wären das immerhin beträchtliche 786,16 € - so wird schnell klar, dass die beiden Ehepartner zusammen, die gleiche Steuerlast zu tragen haben, wie zwei Ledige oder zwei Partner mit der Steuerklasse 4. 

Die anfallenden Abzüge sind übrigens für jeden zugänglich in einer Lohnsteuertabelle ablesbar.

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