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Steuerklasse 6 - so können Sie sie ändern

Ein Steuerklassen-Wechsel kann Geld sparen.
Ein Steuerklassen-Wechsel kann Geld sparen.
Wenn sich die Jobsituation ändert, Sie bspw. statt zwei Jobs nur noch einen haben, dann lohnt sich der Wechsel der Steuerklasse. Die Steuerklasse 6, die für Zweitjobs gedacht ist, wird hoch besteuert.

Was Sie benötigen:

  • Lohnsteuerkarte
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggfs. eine Vollmacht des Ehepartners und dann auch dessen Lohnsteuerkarte
  • Antrag

Der Wechsel aus der Steuerklasse 6

Die Steuerklasse 6, welche speziell für die Besteuerung von Zweitjobs gedacht ist, wird hoch besteuert. Der Wechsel lohnt sich also unter Umständen, wenn sich die berufliche oder private Situation geändert hat. 

  • Es ist generell jährlich möglich, die Lohnsteuerklasse zu wechseln. Singles bzw. ledige Steuerpflichtige können nur in der Lohnsteuerklasse 1 besteuert werden. Wenn Sie Kinder haben, gibt es Freibeträge.
  • Ehepartner sind oft beide in Steuerklasse 4. Wenn einer der beiden wesentlich mehr verdient, sollte der besser verdienende Partner in die Lohnsteuerklasse 3 wechseln. Der schlechter verdienende Partner wird dann in der Steuerklasse 5 zwar stark besteuert, aber das Haushaltsgesamteinkommen ist am Ende höher, da der Besserverdienende weniger Steuern bezahlt.
  • Welche Variante die beste ist, können Sie sich vorab im Internet ausrechnen lassen, oder Sie lassen sich von einem Steuerberater informieren. Günstige Beratungsmöglichkeiten bietet der Lohnsteuerhilfeverein, der in den meisten größeren Städten ansässig ist.

So funktioniert der Wechsel

  1. Das Ende jeden Steuerjahres, also der 30. November, gilt als Stichtag zum Wechseln der Steuerklasse. Dazu müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei der Gemeindeverwaltung (und nicht dem Finanzamt) einreichen. Das entsprechende Formular können Sie im Bürgeramt oder bei der Gemeindeverwaltung bekommen bzw. im Internet downloaden.
  2. Ihre Lohnsteuerkarte liegt in der Regel Ihrem Arbeitgeber vor, der Sie Ihnen zum Wechseln der Lohnsteuerklasse aushändigt. 
  3. Füllen Sie den Antrag zum Wechsel der Lohnsteuerklasse aus.
  4. Reichen Sie den Antrag bei der Gemeindeverwaltung ein. Zu diesem Termin sollten Sie auch Ihren Personalausweis und Ihre Lohnsteuerkarte mitbringen.
  5. Wenn auch Ihr Ehepartner die Lohnsteuerklasse wechselt, dann reicht es, wenn einer von Ihnen mit der Vollmacht, der Lohnsteuerkarte sowie dem Ausweis des Partners den Antrag auf Wechsel der Steuerklasse stellt.
  6. Vor Ort wird dann die Lohnsteuerklasse 6 gelöscht und die neue Lohnsteuerklasse eingetragen.
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