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Steuersatz bei Mieteinnahmen - so kalkulieren Sie Ihre Steuerlast

Mieteinnahmen sind steuerpflichtig.
Mieteinnahmen sind steuerpflichtig.
Mieteinnahmen sind das eine, Steuern zahlen das andere. Wie hoch Ihre Steuerlast ist, bestimmt sich nach Ihrem Steuersatz. Als Vermieter sollten Sie wissen, wie Sie Ihre Steuer optimal gestalten.

Wenn Sie als Vermieter einer Immobilie Mieteinnahmen beziehen, erzielen Sie in der Sprache des Steuerrechts Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Mieteinnahmen sind steuerpflichtig

  • Grundsätzlich müssen Sie Ihre Mieteinnahmen versteuern. Ob Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen, richtet sich nach Ihren persönlichen Verhältnissen und letztlich nach Ihrem individuellen Steuersatz.
  • Zu den Mieteinnahmen gehört die Kaltmiete sowie die auf den Mieter umgelegten und von diesem vereinnahmten Neben- und Betriebskosten.
  • Ihren Mieteinnahmen stehen die Ausgaben gegenüber, die im Zusammenhang mit der Vermietung der Immobilie anfallen. Dazu gehören die von Ihnen an die Stadtwerke bezahlten Energiekosten sowie alle Aufwendungen, die Sie im Sinne der Anlage 3 zu § 27 II. Berechnungsverordnung auf den Mieter umlegen dürfen.
  • Ferner gehören die Darlehenszinsen für die Finanzierung des Kaufpreises der Immobilie sowie die Abschreibung zu den Ausgaben.

Ziehen Sie alle vermietungsbedingten Ausgaben ab

  • Wenn Sie die Ausgaben von den Mieteinnahmen abziehen, ergibt sich der Betrag, den Sie Ihrer steuerlichen Berechnung zugrunde legen müssen. Damit ist über den Steuersatz aber noch keine Aussage getroffen.
  • Um den Steuersatz zu kalkulieren, kommt es noch darauf an, ob Sie noch weitere Einnahmen (Gehalt, Rente, Zinseinkünfte, jeweils abzüglich steuerlich relevanter Aufwendungen) haben. Wenn Sie alles zusammenrechnen, ergibt sich Ihr zu versteuerndes Einkommen.

Ihr Steuersatz berechnet sich ab dem Freibetrag

  • Liegen Sie mit diesem Einkommen über dem steuerlichen Freibetrag für Ledige von 8004 € oder 16008 € für Verheiratete, sind Sie steuerpflichtig.
  • Wie Sie vielleicht wissen, gestaltet sich der Steuersatz auf der Grundlage der amtlichen Tabellen progressiv. Er beginnt nach der Überschreitung des Freibetrages mit 14 % und endet bei 42 %. Anhand der Tabelle bestimmen Sie Ihre Steuerlast.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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