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Steuervoranmeldung beim Finanzamt - so melden Sie sich an

Steuervoranmeldungen sollten nicht zu hoch sein.
Steuervoranmeldungen sollten nicht zu hoch sein.
Wenn Sie sich selbstständig machen, verlangt das Finanzamt von Ihnen eine Steuervoranmeldung, mit welchem Gewinn Sie rechnen.

Wissenswertes über die Steuervoranmeldung

  • Sind Sie umsatzsteuerpflichtig Selbstständiger oder Unternehmer, so müssen Sie bei Ihrem Finanzamt den Unterschied zwischen Ihren eigenen Umsatzsteuereinnahmen und den bereits gezahlten Steuern melden, damit Ihr Finanzamt für das kommende Jahr Ihre zu zahlenden Vorsteuern erhöht oder senkt. Wenn Ihre Steuereinnahmen höher sind, als die bereits gezahlten Vorsteuern, so verlangt das Finanzamt von Ihnen eine Nachzahlung. Im umgekehrten Fall erstattet das Finanzamt die bereits zu viel gezahlten Beträge.
  • Haben Sie festgestellt, dass Ihre Umsatzsteuereinnahmen zu hoch sind, müssen Sie unaufgefordert die ausstehende Summe an Ihr Finanzamt zahlen. Im Gegensatz dazu wird das Finanzamt Ihnen Ihre zu viel gezahlten Steuern unaufgefordert erstatten. Gesonderte Steuerbescheide über neue Steuervorauszahlungen werden durch das Finanzamt nicht mehr im laufenden, sondern erst im nächsten Jahr versendet.

Grenzen und Pflichten der Steueranmeldung

  • Es gibt durch das Finanzamt festgesetzte Grenzen der Umsatzsteuervoranmeldung. So müssen Sie bei zu zahlenden Steuern von mehr als 7.500,- Euro eine monatliche Steuervoranmeldung abgeben. Wenn Ihre zu zahlenden Steuern im vergangenen Jahr zwischen 1.000,- und 7.500,- Euro lagen, so sind Sie verpflichtet, in jedem Quartal eine Steuervoranmeldung abzugeben. Wenn die Steuerschuld unter 1.000,- Euro liegt, verzichtet das Finanzamt auf Ihre Steuervoranmeldung und verlangt stattdessen eine exakte Steuererklärung pro Jahr, welche Sie innerhalb der gesetzlichen Frist bis zum Stichtag des 31.05. eines jeden Jahres abgegeben haben müssen.
  • Sind Sie zur Abgabe einer Steuervorauszahlung verpflichtet, so können Sie vorab bei Ihrem Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Dabei richtet sich die Verlängerung nach der im vergangenen Jahr gezahlten Steuern und kann von einem bis zu drei Monaten reichen. Wenn Sie vorher Kleinunternehmer ohne Steuerpflicht waren und nun zum steuerpflichtigen Geschäftsmann geworden sind, brauchen Sie im ersten Jahr keine Steuervoranmeldung machen. Dann wird bei Ihnen die Pflicht zur Steuervoranmeldung über die innerhalb der Frist abgegebene Steuererklärung berechnet.
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