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Steuervorauszahlung in Raten bezahlen - so reden Sie mit dem Finanzamt

Wegen Steuervorauszahlungen können Sie in den meisten Fällen problemlos mit Ihrem Finanzamt reden.
Wegen Steuervorauszahlungen können Sie in den meisten Fällen problemlos mit Ihrem Finanzamt reden.
Steuervorauszahlungen sind ein notwendiges Übel, um die Einkommensteuer zeitnah einzubehalten und hohe Abschlusszahlungen bei Erlass des Einkommensteuerbescheides zu vermeiden. Festgesetzte Vorauszahlungen haben jedoch den Vorteil, dass Sie genau wissen, welche Zahlungen zu welchen Terminen Sie ans Finanzamt zu leisten haben. Im Gegensatz dazu ist die Höhe und der Zeitpunkt der Abschlusszahlung des Einkommensteuerbescheids vom zuständigen Bearbeiter abhängig und deshalb oft ungewiss.

Steuervorauszahlungen - was man wissen sollte

  • Die Festsetzung von Steuervorauszahlungen ist im § 37 des Einkommensteuergesetzes geregelt. Dabei werden Steuervorauszahlungen nur dann festgesetzt, wenn diese mindestens 200,00 Euro im Jahr bzw. 50,00 Euro pro Quartal betragen.
  • Steuervorauszahlungen haben die Personen zu leisten, die Einkünfte über dem Grundfreibetrag (8.004 Euro Ledige bzw. 16.008 Euro Verheiratete) erzielen und zudem von diesen Einkünften keine bzw. zu wenig Lohnsteuer einbehalten wird. So haben Selbständige, Gewerbetreibende, Landwirte, Vermieter etc. grundsätzlich Steuervorauszahlungen zu leisten.
  • Die Vorauszahlungen werden jeweils am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember eines Jahres fällig. Dabei gilt es die Steuervorauszahlungen pünktlich an das Finanzamt zu entrichten, da ansonsten Säumniszuschläge anfallen.
  • Die Höhe der Steuervorauszahlungen wird auf der Grundlage des letzten Einkommensteuerbescheids ermittelt.
  • Hat sich aber Ihre Gewinnerwartung für das laufende Jahr gegenüber dem Vorjahr verschlechtert, so sind natürlich auch die Vorauszahlungen zu hoch festgesetzt. Es ist daher sinnvoll, beim Finanzamt einen formlosen Antrag auf Herabsetzung der Steuervorauszahlungen zu stellen. Bei der Adresse oder im Betreff des Schreibens sollten Sie zusätzlich Ihre Steuernummer angeben, da Ihr Schreiben folglich schneller den zuständigen Bearbeiter erreicht. Erläutern Sie im formlosen Antrag genau, welchen Gewinn Sie voraussichtlich für das laufende Jahr erwarten. Gegebenenfalls können Sie auch noch die Höhe der neu festzusetzenden Vorauszahlungen im Schreiben angeben.
  • Im Gegensatz dazu sollten Sie bei einer zu erwarteten Gewinnsteigerung gegenüber dem Vorjahr ebenfalls Kontakt mit dem Finanzamt aufnehmen, um die Vorauszahlungen heraufsetzen zu lassen. Mit dieser Vorgehensweise vermeiden Sie eine hohe Abschlusszahlung, die Sie eventuell in Liquiditätsschwierigkeiten bringen könnte.

So zahlen Sie Steuervorauszahlungen in Raten

  • Sollte sich die Höhe Ihrer Einkünfte nicht verändert haben und können Sie trotzdem nicht die Steuervorauszahlungen an das Finanzamt zahlen, so ist es ratsam, wenn Sie einen formlosen Stundungsantrag für die Vorauszahlungen bei der Stundungs- und Erlassstelle des Finanzamts stellen.
  • Erläutern Sie dabei in Ihrem Stundungsantrag genau, warum Sie derzeit wirtschaftlich nicht in der Lage sind, die Vorauszahlungen an das Finanzamt zu leisten. Beachten Sie auch, dass für eine gewährte Stundung Stundungszinsen anfallen.
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