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Studienplatz suchend melden - so geht's

Vor dem Studium kommt nicht selten ein Wartesemester.
Vor dem Studium kommt nicht selten ein Wartesemester.
Wer nach dem Abitur studieren möchte, kann nicht immer sofort loslegen. Persönliche Hindernisse, Unentschlossenheit, verpasste Anmeldefristen oder ein hoher Numerus Clausus für den begehrten Studienplatz können dazu führen, dass ein Studium noch ein paar Monate aufgeschoben werden muss. Um sich in dieser Zeit finanziell abzusichern, ist es unter anderem wichtig, den Anspruch auf das Kindergeld nicht zu verlieren. Wie Sie sich sozusagen „Studienplatz suchend melden“ können, damit auch während der Wartezeit weiterhin Kindergeld an Ihre Eltern ausgezahlt wird, erfahren Sie hier.

"Ausbildung suchend" melden im Wartesemester

  • Das Kindergeld wird auch jungen volljährigen Erwachsenen ausgezahlt. Als Bedingung für das weitere Auszahlen bis zum 25. Lebensjahr gilt allerdings, dass Sie sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden. Diese Vorgabe umfasst nicht nur eine Berufsausbildung, sondern genauso ein Studium.
  • Überbrückungsphasen zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- oder Studienbeginn werden dabei selbstverständlich auch von der Familienkasse zugelassen. Für diese Phase werden vier Monate unproblematisch toleriert.
  • Sollten Sie länger keine Ausbildung oder kein Studium antreten, da beispielsweise Ihr gewünschter Studienplatz Sie zu einem Wartesemester zwingt, müssen Sie sich beim Arbeitsamt melden, um Ihren Anspruch bei der Familienkasse nicht zu verlieren. Sie werden dort als „Ausbildung suchend“ verzeichnet. Das umfasst ebenfalls, dass Sie „Studienplatz suchend“ sind.
  • Wichtig ist, dass Sie in dieser Zeit auch wirklich Bemühen zeigen, dass Sie ein Ausbildungsverhältnis suchen. Wenn nachweisbar ist, dass Sie bewusst auf den Studienplatz verzichtet haben, kann das Kindergeld im Nachhinein von Ihren Eltern zurückverlangt werden.
  • Selbstverständlich können Sie sich auch „Arbeit suchend“ melden. Dann sollten Sie aber auch bereit sein, angebotene Jobs anzunehmen. Wenn Sie unsicher sind, reden Sie mit Ihrem Ansprechpartner in der Arbeitsagentur darüber. Ihren Anspruch auf Kindergeld können Sie mit dieser Meldung nur bis zum 21. Lebensjahr bewahren.

Auf einen Studienplatz warten

Während Sie auf Ihren Studienplatz warten, sollten Sie die freie Zeit nicht sinnfrei verstreichen lassen.

  • Überlegen Sie sich, ob der Studienplatz wirklich längeres Warten wert ist. Falls möglich, nutzen Sie die Zeit und machen ein Praktikum in diesem Bereich. Dadurch erleben Sie nicht nur, ob die Berufsrichtung passend für Sie ist, sondern sammeln zudem schon ein paar Pluspunkte für den Lebenslauf bei zukünftigen Bewerbungen.
  • Praktisch ist es auch, wenn Sie sich in dieser Zeit etwas dazu verdienen, indem Sie kleinere Jobs annehmen. Das geht auch dann, wenn Sie sich "Studienplatz suchend" melden. Selbstverständlich müssen Sie sich trotzdem, falls es möglich ist, nebenher um einen Studienplatz bemühen. Wenn Sie ein Teil des Geldes sparen, haben Sie bereits finanzielle Rücklagen, die Sie bei Studienbeginn zum Beispiel für einen bevorstehenden Umzug sehr gut brauchen können oder die Ihnen helfen werden, wenn Sie Studienmaterialien wie teure Nachschlagewerke oder ein gutes Notebook kaufen müssen.
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