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Subventionen für Landwirte einsehen - so gelingt's

Landwirte werden in der EU gefördert.
Landwirte werden in der EU gefördert.
Vielleicht sind Sie Landwirt und wollen sich darüber informieren, welche Subventionen es hier von Seiten der EU gibt. Jeder Deutsche weiß, dass die Landwirtschaft in der EU subventioniert wird. Erfahren Sie hier, wie Sie Subventionsmöglichkeiten für Landwirte online einsehen können.

So erhalten Sie Informationen zu Subventionen für Landwirte

  • Bezüglich der EU-Subventionen für Landwirte, die Sie einsehen wollen, sind zwei Aspekte interessant. Einerseits ist es für Otto Normalverbraucher aufschlussreich, welcher Betrieb in der eigenen Region subventioniert wird. Andererseits ist es für betroffene Landwirte wichtig zu erfahren, welche Subventionen es gibt und wie man diese bekommt.
  • Zum ersten Punkt hinsichtlich der Bekanntgabe der subventionierten Unternehmen hat der EU-Gerichtshof (EuGH-Rechtssache C-92/09 und C-93/09) in einer Veröffentlichung vom 9. November 2010 Vorschriften über die öffentliche Bekanntgabe von Infos zu Agrarhilfe-Zahlungsempfängern untersagt, allerdings nur, soweit es um natürliche Personen geht. Allerdings können Sie Subventionen an juristische Personen online einsehen. Besuchen Sie dafür die Webseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
  • Auf der erwähnten Homepage finden Sie Veröffentlichungen über die EU-Agrarfonds EGFL und ELER. Sie erfahren, welche EU-Zahlstellen in Deutschland an welche Empfänger im jeweiligen EU-Haushaltsjahr Subventionen ausgezahlt haben. Dabei gibt es verschiedene Zahlungskategorien.
  • Die EGFL-Direktzahlungen sind direkte Zahlungen, mit denen für Betriebe entstandene Preissenkungen ausgeglichen werden sollen. Die Zahlungen dienen dem Erhalt einer leistungsfähigen Landwirtschaft in der EU, die einem Wettbewerb standhält. Die Zahlungen sind an hohe Umwelt- und Verbraucherstandards gebunden und sollen so einen verantwortungsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen sicherstellen.
  • EGFL-Sonstige Maßnahmen finanzieren staatliche Interventionen durch den Ankauf von landwirtschaftlichen Produkten, von Lager- und Verarbeitungsbeihilfen, Nahrungsmittelhilfen sowie Beihilfen für Schulmilch und Schulobst. Damit soll auch eine Stabilisierung der Märkte erreicht werden.
  • ELER-Maßnahmen sind Zahlungen zur besonderen Förderung des ländlichen Raumes. Diese erhalten Landwirte, die besonders umweltfreundliche Produktionsarten anwenden oder die Bewirtschaftung ertragsarmer Flächen damit aufrechterhalten.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter EU-Agrarförderung.

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