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Tageszulassung für das Motorrad

Die Tageszulassung, bzw. Kurzzeitzulassung für ein Motorrad gilt fünf Tage lang.
Die Tageszulassung, bzw. Kurzzeitzulassung für ein Motorrad gilt fünf Tage lang.
Wer eine Tageszulassung für sein Motorrad benötigt, sollte wissen, dass dies nur für Autos erhältlich ist. Dasselbe Versicherungsmodell für Motorräder heißt Kurzzeitkennzeichen. Dies ist eine günstige Alternativen zu den roten Kennzeichen.

Tageszulassung oder rotes Kennzeichen für das Motorrad auswählen

Sie wählen selbst, ob Sie ein rotes Kennzeichen oder eine Tageszulassung, sprich ein Kurzzeitkennzeichen für Ihr Motorrad beantragen. Das Kurzzeitkennzeichen erhalten Sie jedoch deutlich kurzfristiger. Mit beiden Kennzeichen, dürfen Sie ein nicht angemeldetes Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegen.

  • Das Kurzzeitkennzeichen läuft nach fünf Tagen ab. Dies ist auf dem Schild gut lesbar vermerkt. Sie können es dann abmontieren und wegwerfen.
  • Das rote Kennzeichen dürfen Sie nicht einfach so entsorgen. Es muss in der Ausgabestelle abgegeben werden, in der Sie es abgeholt haben. Dies ist vor allem bei Überführungsfahrten sehr umständlich und fast nicht zu organisieren.
  • Aus diesem Grund ist es deutlich praktischer und unaufwändiger das Kurzzeitkennzeichen auszuwählen.

So nutzen Sie das Kurzzeitkennzeichen

Eine Kurzzeit-, bzw. Tageszulassung, gilt für fünf Tage. Dies ermöglicht Ihnen die Überführung eines abgemeldeten Motorrads oder das Durchführen einer Probefahrt.

  • Diese kurzzeitige Zulassung ist für den privaten Gebrauch vorgesehen. Die roten Kennzeichen werden generell von Händlern und Verkäufern verwendet.
  • Beachten Sie, dass Sie das Kurzzeitkennzeichen nur für das bestimmte Fahrzeug nutzen dürfen, das Sie bei der Anmeldung angegeben haben. Befestigen Sie es keinesfalls an einem anderen Fahrzeug, das dürfen Sie nicht.
  • Zusätzlich ist es wichtig, dass Sie wissen, dass keine bestandene Haupt- und Abgasuntersuchung erforderlich ist. So können Sie mit dem gerade gekauften Fahrzeug zu der nächsten Werkstatt  fahren und die nötigen Untersuchungen durchführen lassen. Eine Abgasplakette ist daneben auch nicht erforderlich. So können Sie völlig unproblematisch und mit wenig Aufwand Probefahrten durchführen lassen oder eine Überführung durchführen.
  • Sie sollten noch wissen, dass das Kurzzeitkennzeichen nicht auf einen bestimmten Ort festgelegt ist. Nutzen dürfen Sie es in allen EU-Ländern, die es anerkennen. Darüber hinaus wird es auch in der Schweiz, im Irak, in Bosnien, Russland und Mazedonien akzeptiert.
  • Beantragen Sie es und geben die eVB-Nummer an oder reichen Sie die Deckungskarte der Versicherung ein. Darüber hinaus müssen Sie Ihren Ausweis bzw. eine Meldebescheinigung vorweisen können. Die Kosten liegen bei ca. 70 bis 80 Euro.

(Stand: 2013)

helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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