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Tarif der HoGa - Wissenswertes über das Hotelgewerbe

Tarifvertrag - gültig für gewerbsmäßig tätige Beherbergungsbetriebe.
Tarifvertrag - gültig für gewerbsmäßig tätige Beherbergungsbetriebe.
Sachprobleme für den Bereich Hotel- und Gaststättengewerbe (HoGa) werden beispielsweise vom Bundesausschuss für Arbeitsmarkt- und Tarifpolitik beim DeHoGa Bundesverband aufbereitet und als bundeseinheitlichliche Meinung an die mit der Gesetzgebung befassten Stellen weitergereicht. Vertragliche Vereinbarungen über Tarife werden immer regional getätigt.

In Deutschland werden Tarife für Beschäftigte des HoGa auf der Grundlage eines Vertrages zwischen den zuständigen Tarifvertragsparteien aufgestellt. Zuständig für die Arbeitnehmerseite ist dabei die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

Tarif der HoGa - Regelungen im Mantel- und Lohntarifvertrag

  • Tarifparteien sind einmal der Arbeitgeber eines Unternehmens (beim Firmentarifvertrag) oder ein Verband von Arbeitgebern. Die andere Vertragspartei ist entweder eine für die Arbeitnehmerseite auftretende Gewerkschaft oder ein gemeinschaftlicher Zusammenschluss der Arbeitnehmer. 
  • Neben regionalen Lohntarifverträgen gibt es für bestimmte Branchen und Unternehmen bundesweit gültige Tarifverträge. Das betrifft unter anderem für Betriebe der Systemgastronomie wie Eurest, NORDSEE Fisch-Spezialitäten GmbH oder die Sodexo Services GmbH.
  • Online finden Sie die jeweiligen aktuellen Tarifverträge für das HoGa einzelner Bundesländer. Geeignete Stellen für Auskünfte sind beispielsweise Gewerkschaften oder das Tarifregister der Bundesländer.

Gaststätten- und Hotelgewerbe sorgt für Arbeitsplätze im Land

  • Das gültige Tarifwerk für Arbeitnehmer und Arbeitgeber setzt sich aus einem Lohntarifvertrag und einem Manteltarifvertrag zusammen. Der Manteltarifvertrag regelt allgemein verbindlich Arbeitszeiten, Urlaub und Kündigungsfristen. Seine Gültigkeit ist meist von längerer Dauer. Lohn- und Gehaltstarifverträge werden oft alle zwei bis drei Jahre neu verhandelt. 
  • Ein Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Gaststätten- und Hotelgewerbe hat eine Gültigkeit für kommerzielle Beherbergungsbetriebe und für Betriebe in einem bestimmten Tarifgebiet, die Speisen und Getränke zum unmittelbaren Verzehr abgeben. Der Entgelttarifvertrag verfolgt das Ziel jene Mindeststandards vorzugeben, nach denen im Gastgewerbe Beschäftigte und Auszubildende entlohnt werden müssen.
  • Hotel- und Gaststättengewerbe Bayern zahlt seinen Angestellten mindestens 9 Euro. In Berlin sind es 8,40 Euro und in Sachsen 7,40 Euro. Weitere Regelung zu Entgeltgruppen (10 in Bremen) oder Einstufungen/Bewertungsgruppen (7 in Rheinland-Pfalz) führen zu einer differenzierten Erhöhung der Entlohnung. 
  • Es wird natürlich unterschieden zwischen einer Hilfskraft, einem ausgebildeten Koch oder einem leitenden Hotelangestellten.Ausbildungsvergütungen liegen je nach Lehrjahr zwischen 550 und 750 Euro.

Die Vertreter der deutschen Hotellerie und Gastronomie weisen zu Recht darauf hin, dass die Betriebe standortgebunden sind und in Deutschland viele Arbeits- und Ausbildungsplätze schaffen. Azubis bemängeln allerdings, dass sie oft unbezahlte Überstunden leisten müssen und als billige Arbeitskräfte angesehen werden.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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