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Tariflohn einer Bäckereiverkäuferin - Wissenswertes

Als Bäckereiverkäuferin angestellt sein
Als Bäckereiverkäuferin angestellt sein © s.media / Pixelio
Die Rahmenbedingungen zur Tätigkeit der Bäckereiverkäuferin beinhalten nicht nur die zu entrichtenden Aufgaben, sondern auch den Tariflohn. Hier erfahren Sie alle Einzelheiten.

Eine Bäckereiverkäuferin ist dafür bekannt, dass sie einen sehr kontaktfreudigen Job ausübt und zu jenen Arbeitnehmern gehört, die in ihrer Arbeit sehr früh am Morgen anfangen. Die korrekte Berufsbezeichnung lautet "FachverkäuferIn im Lebensmittelhandwerk, Schwerpunkt Bäckerei". 

Die Bäckereiverkäuferin und ihre Aufgaben 

  • Mit einer guten Kenntnis von Deutsch und Mathematik können Sie problemlos Ihre Ausbildung als Bäckereiverkäuferin beginnen. 
  • Im Verkauf soll die gelernte Fachverkäuferin ihren Schwerpunkt sehen und Freundlichkeit und Kommunikationsfreude ausstrahlen. 
  • Beim direkten Kontakt mit den Kunden sollen die Waren bestmöglich präsentiert werden. Eine gute Arbeitsweise zeichnet sich dabei nicht allein durch Schnelligkeit aus, sondern vor allem durch die Fachkenntnis zu den Backwaren. 
  • Sie müssen sich jedoch nicht nur im Bereich der Lebensmittel gut auskennen, sondern sollten auch im Thema Hygiene gut geschult sein. 

Der Tariflohn und seine Einordnung

  • Ein Tariflohn ist jenes Entgelt, welches vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer gezahlt wird. Er wird im Rahmen eines Vertrages vereinbart und darf gesetzlich nicht unterschritten werden. 
  • Die Tariflöhne werden in die Kategorie der Mindestlöhne eingerechnet. 
  • Im Gehaltsvergleich verdient eine Fachkraft im Bäckereigewerbe in der Bundesrepublik im Durschnitt etwa 1200 Euro brutto. 
  • Dabei können Sie in Bayern überdurchschnittlich gut verdienen, während in Sachsen-Anhalt der geringste Lohn festgestellt worden ist. 
  • Sollten Sie unter Tariflohn bezahlt werden, so wenden Sie sich in jedem Fall an eine Gewerkschaft, die Ihnen mit Informationen weiterhelfen kann.

Alle Angaben: Stand September 2012

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