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Tariflohn für Maler und Lackierer - Wissenswertes

Seit Juni 2012 gilt ein neuer Tariflohn für Maler und Lackierer.
Seit Juni 2012 gilt ein neuer Tariflohn für Maler und Lackierer. © Plambeck / Pixelio
Seit Juni 2012 gibt es einen neuen Tariflohn für Maler und Lackierer sowie weitere Änderungen im Tarifvertrag, der erst mal bis Mai 2013 gültig ist.

Tarifgespräche für Maler und Lackierer

  • Im Juni 2012 fand der Auftakt für die Tarifgespräche zum Tarifvertrag für Auszubildende im Maler- und Lackiererhandwerk statt. Die IG Bau trug die Forderungen, die sie vorab mit Vertretern seitens der Auszubildenden in dem Handwerk ausgearbeitet hatten, vor.
  • Darunter fielen Punkte wie die Erhöhung des Tariflohns für Auszubildende im Umfang der Tarifabschlüsse mit Vorbild anderer Branchen, Fahrtkostenerstattung, Gleichbehandlung bei der Urlaubsreglung sowie die Übernahme am Ende der Ausbildung. Derzeit gibt es circa 30.000 Auszubildende im Maler- und Lackiererberuf.

Neuregelungen für den Tariflohn in Ost und West

  • Die Tarifgespräche brachten eine Erhöhung der Löhne im Maler- und Lackiererhandwerk, allerdings nur auf Mindestlohnebene, mit sich. So erhält ein Maler und Lackierer in Osten mindestens 9,75 Euro pro Stunde. Ein ungelernter Arbeitnehmer bekommt im Westen denselben Betrag. Für Gesellen gibt es 11,94 Euro.
  • Für Auszubildende sieht die monatliche Vergütung ab dem 1. August 2012 wie folgt aus: Im 1. Lehrjahr erhalten sie 450 EUR, im 2. Lehrjahr 500 EUR und im 3. Lehrjahr 635 EUR.
  • Neben dem Stundensatz gibt es noch Erschwerniszuschläge, die sich vom Brutto-Tariflohn errechnen lassen. So erhalten gelernte Arbeitnehmer in der Lackier- und Malerbranche für das Ablaugen, Abbeizen oder Abbrennen alter Anstriche 10 Prozent Aufschlag. Für Arbeiten auf Gerüsten, die über 20 Meter hoch sind, gibt es 15 Prozent mehr. Für Sonntags- und Mehrarbeit gibt es 75 Prozent Aufschlag.
  • Des Weiteren haben sich auch bei den Urlaubstagen Veränderungen ergeben. Auszubildende, die unter 16 Jahren sind, haben einen Anspruch auf 25 Urlaubstage. Auszubildende, die 16 Jahre alt sind, erhalten 23 Tage und diejenigen, die 17 Jahre alt sind, bekommen 21 Tage. Ab dem 18. Lebensjahr gibt es 25 Urlaubstage, über 35 Jahre 28 Tage und ab 45 erhalten Arbeitnehmer 30 Arbeitstage. (Stand 09/2012)
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