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Tariflohn: Garten- und Landschaftsbau - Hinweise

Sind Sie Landschaftsgärtner, sollten Sie sich einmal mit den komplizierten Tarifverträgen in diesem Bereich auseinandersetzen.
Sind Sie Landschaftsgärtner, sollten Sie sich einmal mit den komplizierten Tarifverträgen in diesem Bereich auseinandersetzen.
Der Tariflohn im Bereich Garten- und Landschaftsbau ist nicht ganz eindeutig festgelegt. Es sind eine Reihe von Verträgen zu beachten. Sie sollten sich mit der Gesamtheit des Tarifwerks etwas vertraut machen.

Tarifverträge im Garten- und Landschaftsbau

Die vollständige Bezeichnung der Branche, zu der auch Garten- und Landschaftsbau gehört, lautet "Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau". In dieser Branche gibt es die Besonderheit, dass auch die Tarifverträge für das Baugewerbe gelten können. Wenn der Betrieb ein Pflegebetrieb ist, also mehr als 50 % der Arbeitszeit auf die Pflege von Pflanzen entfällt, gelten die Verträge für die Garten- und Landschaftsbauer. Das trifft auch zu, wenn der Betrieb 20 % der Zeit für sogenannte "Grünarbeiten" aufbringt und Mitglied im GaLaBau-Verband ist.

  • Es gibt den Bundes-Rahmentarifvertrag für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber und den Bundes-Rahmentarifvertrag für Angestellte. In diesen Verträgen sind Lohngruppen, Lohnregelungen, Lohnfortzahlung bei Arbeitsverhinderung, Lohnzahlung, Minderentlohnung und die Erschwerniszulage geregelt. In diesem Zusammenhang sind auch Arbeitszeit und Mehrarbeit bzw. Sonn- und Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit von Interesse.
  • Der Tariflohn ist im Bundes-Lohntarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer bzw. im Bundes-Gehaltstarifvertrag für Angestellte vereinbart. Für die Ausbildungsvergütung ist der Tarifvertrag über die Ausbildungsvergütungen ausschlaggebend. Außerdem gibt es noch ein Zusatzabkommen zu den Bundes-Rahmentarifverträgen über Jahres-Sonderzahlungen und einen Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen. Es gibt Unterschiede zwischen den alten und den neuen Bundesländern.

Grundsätzliches zum Tariflohn

  • In den Verträgen wird nicht der Lohn vereinbart, den der einzelne Arbeitnehmer erhält, sondern ein Ecklohn. Dieser Tariflohn bezieht sich auf die Lohngruppe 4.2.a. Sie sind ein Ecklöhner, wenn Sie Landschaftsgärtner mit bestandener Abschlussprüfung sind und mindestens 18 Monate ununterbrochen in einem entsprechenden Betrieb tätig waren. Der Ecklohn beträgt 13,65 Euro ab 1. November 2012 in den alten Bundesländern.
  • Wenn Sie zum Beispiel mindestens 3 Jahre in der Branche gearbeitet haben, dann kommen Sie in die Lohngruppe 4,1, wenn Sie Meister sind, können Sie je nach Einsatz in der Gruppe 1, 2 oder 3 sein. Falls Sie eine andere Ausbildung haben oder keine, werden Sie in die Klasen 5, 6, 7 oder 8 eingestuft. Die Einstufung in die einzelnen Lohngruppen ist nicht immer eindeutig, aber eine willkürliche Einstufung ist in der Regel nicht möglich.
  • Der Tariflohn errechnet sich aus dem Ecklohn und den Zuschlägen oder Abschlägen für die Lohngruppen, die nicht dem Ecklohn entsprechen. In der Regel wird bei Tarifverhandlungen ein prozentualer Zuschlag vereinbart, manchmal gibt es zusätzliche Erhöhungen für die unteren Lohngruppen. Wenn Sie Genaueres wissen wollen, wenden Sie sich am besten an Ihre Gewerkschaft. Dort können Sie auch Auskunft darüber erhalten, ob Sie in der richtigen Lohngruppe eingestuft sind.
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