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Tarifvertrag der iGZ - Lohn und Gehalt im Überblick erklärt

Von Tariflöhnen können manche Zeitarbeiter nur träumen.
Von Tariflöhnen können manche Zeitarbeiter nur träumen.
Die Zeitarbeitsbranche ist oft als diejenige bekannt, in der nur Hungerlöhne gezahlt werden und Lohndumping herrscht. Allerdings gibt es auch hier geltende Tarifverträge wie beispielsweise den Tarifvertrag über das Entgelt, der zwischen der iGZ, dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen, und dem DGB abgeschlossen wurde. Hält sich ein dazu verpflichtetes Zeitarbeitsunternehmen daran, sieht der Lohn gar nicht so schlecht aus.

Der Tarifvertrag bzw. die Tarifverträge, die zwischen der iGZ und dem DGB abgeschlossen wurden, ähneln in Grundzügen den Tarifwerken des öffentlichen Dienstes. Der Lohn bzw. das Gehalt richtet sich vor allem danach, in welche Entgeltgruppe der Arbeitnehmer eingruppiert wird.

Der Tarifvertrag zum Entgelt zwischen dem iGZ und dem DGB

  • Der Entgeltrahmentarifvertrag enthält u. a. die Eingruppierungsgrundsätze. Die Eingruppierung richtet sich gem. § 2 des Vertrages nach der Qualifikation, die für die Tätigkeit, die beim entleihenden Unternehmen ausgeübt wird, erforderlich ist.
  • Vereinfacht gesagt heißt das, dass auch ein Hochschulabsolvent fürs Regaleinräumen nicht mehr Geld bekommt als ein einfacher Arbeiter. Denn die Eingruppierung erfolgt tätigkeitsbezogen, nicht jedoch arbeitnehmerbezogen.  
  • Nach dem zwischen dem DGB und dem iGZ abgeschlossenen Entgelttarifvertrag werden in der niedrigsten Entgeltgruppe 1 in der Eingangsstufe im Westen 8,19 Euro pro Stunde gezahlt, im Osten sind es 7,50 Euro. Die Entgelte orientieren sich damit an manchen Mindestlohnforderungen.
  • In der höchsten Entgeltgruppe 9 sind es in der Eingangsstufe immerhin 18,20 Euro (West) und 15,91 Euro (Ost) pro Stunde.
  • Zu diesen Entgelten können ggf. noch Branchenzuschläge hinzukommen, die in besonderen Tarifverträgen vereinbart sind.

Weitere Vereinbarungen zwischen den Tarifparteien

  • Neben dem Tarifvertrag, der Aufschluss über den Lohn gibt, ist es auch nützlich, die Regelungen des Manteltarifvertrages zu kennen.
  • Hiernacht gelten die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses als Probezeit, eine Kündigung kann in den ersten vier Wochen sogar mit einer Frist von lediglich zwei Tagen erfolgen.
  • Mancher Paketbote, der von einem Subunternehmer angeheuert wird, mag von den Arbeitszeiten im Tarifvertrag nur träumen: Hier wird bei einer Vollzeittätigkeit von monatlich durchschnittlich 151,67 Stunden ausgegangen, auf die Woche gerechnet bedeutet dies eine angenehme 35-Stunden-Woche.

Wird der Lohn eines Zeitarbeiters korrekt nach dem Tarifvertrag gezahlt, kann auch Zeitarbeit die Existenz sichern. Stand November 2012.

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