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Tarifvertrag Nahrung und Genuss - Hinweise

Auch Bäcker gehören zur NGG
Auch Bäcker gehören zur NGG
Auch in der Gewerkschaft für Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), gibt es einen Tarifvertrag für die unterschiedlichen Branchenmitglieder. Der Tarifdschungel ist so groß, dass Sie ohne gewerkschaftliche Beratung eigentlich nicht den anwendbaren Vertrag finden.

Was Sie benötigen:

  • Mitgliedschaft in der NGG alternativ
  • Betriebsrat alternativ
  • Rechtsanwalt
  • Internet

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten - Kurzinfos

Die offizielle Abkürzung für die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten lautet NGG.

  • Die Gewerkschaft setzt sich aktiv für die Menschenrechte ein und unterstützt einen Mindestlohn für den gesamten Gewerkschaftsbereich.
  • Ob Systemgastronomie, Fleischereien, Restaurants, Bäcker, Getränke, Milch und Fett, Obst und Gemüse, Süßwaren, Zucker oder auch Dosennahrunghersteller, die NGG setzt sich für die Belange der Mitarbeiter ein. Die Tabakindustrie gehört aus der Gründungszeit der Gewerkschaft aus dem Bereich Genuss dazu. Trotz Rauchverbot in den Gaststätten wurde der Bereich Tabak nicht von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten abgespalten.

Tarifvertrag - so finden Sie ihn

Da die vertretenen Industriezweige innerhalb der Gewerkschaft so groß sind, ist das Dickicht an Tarifverträgen dementsprechend genauso komplex.

  • Rufen Sie am besten bei der NGG an und lassen sich den aktuell gültigen Tarifvertrag für Ihre Branche zuschicken oder zumailen oder bitten Sie um den Link zur richtigen Webseite. Die NGG empfiehlt, in den regionalen Büros der Gewerkschaft anzurufen.
  • Aktuell sind 2.400 verschiedene Tarifverträge innerhalb der Gewerkschaft für Nahrung und Genuss gültig. Teilweise kann es Überschneidungen mit anderen Gewerkschaften kommen, die dann jedoch auch wieder eigene Tarifverträge abgeschlossen haben. Alternativ können Sie Ihren Betriebsrat um Hilfe bitten, falls es einen in Ihrem Unternehmen gibt.
  • Es gibt jedoch Flugblätter der Gewerkschaft, auf denen das Wichtigste zu den einzelnen Branchen veröffentlicht wird. Dazu gehören auch Informationen über den Tarifvertrag für Mitarbeiter in den Ölmühlen, Getreidemühlen, Futtermittelindustrie und viele andere mehr.
  • Aktuelle Abschlüsse werden dort ergänzt. Kürzlich konnten drei Prozent Lohnerhöhung für die Mitarbeiter der Ölmühlen in NRW durchgesetzt werden. Auch für die Futtermittelindustrie konnten leichte Lohnerhöhungen vereinbart werden. Bis 2015 wird auch für Azubis das Lohngefüge um etwas über 5 Prozent angehoben.

Wenn Sie selber via Internetsuchmaschinen suchen wollen, benötigen Sie viel Geduld. Außerdem ist nicht leicht erkennbar, ob der Tarifvertrag überhaupt noch aktuell ist.

(Stand: Oktober 2013)

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