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Teilungsversteigerung und Grundschuld - das sollten Sie beachten

Teilungsversteigerung als letzter Ausweg zur Grundschuldtilgung
Teilungsversteigerung als letzter Ausweg zur Grundschuldtilgung
Oftmals ist eine Teilungsversteigerung der letzte Ausweg, um ein Haus zu versteigern und die Grundschuld zu tilgen. Was Sie zu diesem Sonderfall der Zwangsversteigerung wissen sollten, erfahren Sie in der folgenden Darstellung.

Denken Sie daran, dass Sie bei einer Teilungsversteigerung keinen sehr hohen Wert für die Immobilie erzielen können. Es ist immer lohnenswerter, eine Immobilie, die mit einer Grundschuld belastet ist, selbst zu verkaufen.

Wissenswertes über die Teilungsversteigerung

  • Sie sollten wissen, dass eine Teilungsversteigerung ein Sonderfall der Zwangsversteigerung ist. Beachten Sie darum, dass für die Teilungsversteigerung das Zwangsversteigerungsgesetz ausschlaggebend ist.
  • Hier gilt die Besonderheit, dass der Antragssteller kein im Grundbuch eingetragener Gläubiger ist, sondern selbst Miteigentümer einer Immobilie. 
  • Bei einer Teilungsversteigerung wird immer das Eigentum mehrerer versteigert.
  • Er kann die Teilungsversteigerung veranlassen, um die Grundschuld zu tilgen. Dies ist oft erforderlich, weil die Grundschuldverbindlichkeiten nicht mehr erfüllt werden können.

Auswirkungen der Teilungsversteigerung auf die Grundschuld

  • Jeder Miteigentümer einer Immobilie kann die Teilungsversteigerung veranlassen, da er aus dem Gemeinschaftsrecht heraus - gemäß §§ 749, 753 BGB - dazu berechtigt ist.
  • Die Teilungsversteigerung führt dazu, dass das Haus versteigert wird und mit dem Erlös die Grundschuld getilgt und der Restbetrag unter den Miteigentümern aufgeteilt wird.
  • Beachten Sie, dass Sie als Miteigentümer unabhängig von der Höhe Ihres Miteigentums die Teilungsversteigerung beantragen können.
  • Grundsätzlich werden Teilungsversteigerungen oft durchgeführt, wenn sich die Eigentümer scheiden lassen oder eine Erbgemeinschaft aufgelöst werden soll. Bei Erbgemeinschaften besteht oft eine Gesamthandsgemeinschaft, und es gibt weniger Gestaltungsmöglichkeiten als bei einer Bruchteilsgemeinschaft.
  • Sind Sie Teileigentümer einer Immobilie, so sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, um die Teilungsversteigerung einzuleiten. Oftmals ist der Erlös deutlich über der Grundschuld, und Sie können dann die Grundschuld darauf begleichen und den Restbetrag gerecht unter den Miteigentümern aufteilen.
  • Berücksichtigen Sie, dass die Teilungsversteigerung Kosten verursacht, die ebenfalls von dem Erlös zu tilgen sind.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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