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Teilzeit und 400-Euro-Job gleichzeitig ausüben - so geht's

Ein Nebenjob lohnt sich.
Ein Nebenjob lohnt sich.
Teilzeit und 400-Euro-Job gleichzeitig ausüben - so geht's Immer häufiger kommt es vor, dass man nicht nur einen einzigen Job hat, sondern dass mehrere kleinere Jobs gleichzeitig ausgeübt werden. Teilzeitjob und 400-Euro-Job sind dabei die wichtigsten Arbeitsformen. Um möglichst wenig Abzüge vom schwer verdienten Verdienst hinnehmen zu müssen, sollten Sie einiges beachten.

Was ist mit Teilzeit gemeint?

Mit Teilzeit ist jede Beschäftigung gemeint, die nicht die übliche volle Stundenanzahl umfasst.

  • Das kann genauso ein Umfang von 30 Stunden im Monat wie 30 Stunden in der Woche sein. Wichtig ist, dass Sie mehr als 400 Euro pro Monat verdienen.

  • Typisch dafür ist, dass Sie sozialversicherungspflichtig gemeldet sind und deshalb die üblichen Abzüge für die Sozialversicherungen vorgenommen werden. Außerdem müssen Sie eine Lohnsteuerkarte vorlegen, nach der die Steuer berechnet wird.

  • Die abgezoge Lohnsteuer können Sie eventuell anhand des Lohnsteuerjahresausgleichs wieder zurückholen.

Was ist ein 400-Euro-Job?

Bei einem 400-Euro-Job handelt es sich um einen klassischen Aushilfs- oder Nebenjob.

  • Die genaue Bezeichnung lautet geringfügige Beschäftigung - nicht zu verwechseln mit einer kurzfristigen Beschäftigung!

  • Der Verdienst darf nicht über 400 Euro im Monat liegen. Es werden keine Abzüge vom Lohn vorgenommen, außer eventuell eine pauschale Steuer von 2 %. Alle anderen Kosten trägt der Arbeitgeber.

  • Wird Ihnen die pauschale Steuer abgezogen, erhalten Sie diese auch über die Einkommensteuererklärung nicht wieder zurück. Ebenso müssen Sie den Verdienst aus diesem 400-Euro-Job bei der Steuererklärung nicht angeben.

Sie können auch beide Jobs gleichzeitig ausüben

Diese beiden Beschäftigungsverhältnisse können problemlos gleichzeitig nebeneinander ausgeübt werden.

  • Dazu legen Sie Ihre Lohnsteuerkarte bei der Teilzeitbeschäftigung vor. Und haben darüber auch Ihre soziale Absicherung in der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung.

  • Ihr 400-Euro-Job wird ohne Abzüge abgerechnet, sodass Sie den Bruttolohn als Netto ausbezahlt bekommen.

  • Sie müssen allerdings darauf achten, dass Sie bei Ihrem Teilzeitjob mehr als 400 Euro verdienen. Falls Ihr Monatsverdienst darunter liegt, würde es sich um eine geringfügige Beschäftigung handeln. Allerdings haben Sie dann zwei 400-Euro-Jobs gleichzeitig, was wiederum nicht möglich ist. In diesem Fall würden beide - also auch ihr eigentlicher Aushilfsjob - sozialversicherungspflichtig werden, was bedeutet, dass dort ebenfalls die üblichen Abzüge vorgenommen werden.

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