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Telefonrückverfolgung beantragen - das sollten Sie beachten

Belästigende Anrufer mit Telefonrückverfolgung ermitteln.
Belästigende Anrufer mit Telefonrückverfolgung ermitteln. © Rike / Pixelio
Wenn Sie regelmäßig von einem unbekannten Anrufer belästigt werden, müssen Sie handeln. Hier erfahren Sie, wie die Telefonrückverfolgung beantragt wird und was Sie generell tun können, wenn Sie telefonisch belästigt werden.

Telefonrückverfolgung ohne Polizei

Wenn Sie belästigt werden, können Sie auch ohne die Polizei zu beauftragen tätig werden. Nützlich ist hierbei die Telefonrückverfolgung, auch Fangschaltung genannt. 

  • Wenn der Anrufer seine Rufnummer überträgt, ist die Telefonrückverfolgung recht einfach. Dafür gibt es sogar im Internet die Möglichkeit, mittels Inverssuche, den Anrufer zu ermitteln. Die sogenannte Rückwärtssuche ist aber nur hilfreich, wenn zum einen die Telefonnummer mit übertragen wird und der Anrufer außerdem bei Beantragung seines Telefonanschlusses auch einem Telefonbucheintrag oder der Rückwärtssuche zugestimmt hat.
  • In den meisten Fällen übertragen Störanrufer ihre Telefonnummer nicht. Dann wird die eigentliche Fangschaltung oder Telefonrückverfolgung notwendig, um den Anrufer zu ermitteln. Bedenken Sie jedoch, dass die Einrichtung einer Fangschaltung kostenpflichtig ist. Die Telefonrückverfolgung macht also vor allem Sinn, wenn Sie belästigt, bedroht oder ständig zum Beispiel in der Nacht angerufen und so aus dem Bett geklingelt werden.
  • Die Fangschaltung wird bei Ihrem Telefonanbieter schriftlich beantragt. Wenn Sie danach die Belästigung zur Anzeige bringen, können die Kosten durch die Telefonrückverfolgung auch dem Täter zugerechnet werden. Da Sie aber in Vorkasse gehen, bringt Ihnen das nur etwas, wenn der Täter auch über ein Einkommen verfügt, das im Zweifel pfändbar wäre.

Telefonrückverfolgung beantragen, so geht's

Das beantragen einer Telefonrückverfolgung ist einfacher als gedacht. So müssen Sie vorgehen:

  1. Setzen Sie ein Schreiben auf, in dem Sie eine Fangschaltung beantragen. Wichtige Daten sind dabei Ihre Kundendaten inklusive der zu überwachenden Telefonnummer, Ihre Kundennummer und die Buchungskontonummer angeben. Die Buchungskontonummer finden Sie auf Ihrer Telefonrechnung.
  2. Geben Sie nun noch an, in welchem Zeitraum die Telefonrückverfolgung stattfinden soll. Bedenken Sie: jeder Tag der Fangschaltung kostet Sie Geld. Dabei ist es so, dass die ersten Tage sehr teuer sind, der Preis pro Tag bei längeren Fangschaltungen aber immer weiter singt.
  3. Der Beginn der Fangschaltung wird Ihnen schriftlich bestätigt. Nach der Fangschaltung erhalten Sie eine genaue Auflistung der Anrufer, inkl. Tag, Uhrzeit und Telefonnummer. Mit diesen Daten können Sie polizeilich gegen den Störenfried vorgehen.
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