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Tilgung eines KfW-Darlehens - das sollten Sie beachten

Rechtzeitiges Ansparen hilft, Finanzierungslücken zu vermeiden.
Rechtzeitiges Ansparen hilft, Finanzierungslücken zu vermeiden. © Andreas_Hermsdorf / Pixelio
Ein Darlehen, im Volksmund auch als Kredit bezeichnet, ist meist ein langfristiger Vertrag, den ein Kreditnehmer mit einem Kreditgeber (Kreditinstitut) eingeht. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich dabei, den Kapitaldienst zu leisten, der aus der Tilgung und dem Zins besteht. Die häufigste Darlehensart, hierzu zählt auch das Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), ist das sogenannte Annuitätendarlehen. Bei diesem wird der Darlehensbetrag in gleichmäßigen jährlichen Raten, den sogenannten Annuitäten, zurückgezahlt. Läuft die Zinsfestschreibungsperiode aus, gibt es jedoch einiges zu beachten.

Die Rückzahlung (Tilgung) eines Annuitätendarlehens

Annuitätendarlehen sind in der Regel langfristige Darlehen, die in gleichbleibenden jährlichen Raten getilgt werden. Hierbei gibt es Varianten:

  • Eine Möglichkeit der Rückzahlung von Darlehen besteht in der Sondertilgung. Häufig wird die Möglichkeit zur Sondertilgung daher zwischen Darlehensgeber (Bank) und Kreditnehmer vereinbart. Dies beinhaltet die Möglichkeit, dass der Kreditnehmer unterjährig außerplanmäßige Sonderzahlungen an die Bank vornehmen darf, die die Restschuld zusätzlich zu den üblichen Annuitäten verringern.
  • Soll ein Darlehen vorfristig getilgt werden, beansprucht die Bank meist eine Vorfälligkeitsentschädigung. Gelangt der Darlehensnehmer während der Laufzeit eines Kredites unerwartet zu Geld, beispielsweise durch eine Erbschaft oder durch einen Lottogewinn, kann bereits bei Abschluss des Darlehensvertrages zwischen Darlehensnehmer und Bank das Recht des Darlehensnehmers auf außerplanmäßige und vorfristige vollständige Tilgung des Darlehens vertraglich vereinbart werden. Für diesen Fall steht der Bank eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung als Kompensation für entgangene Zinszahlungen des Darlehensnehmers zu.

Die Zinsfestschreibungsperiode

Bei Abschluss eines Darlehensvertrages ist es üblich, eine sogenannte Zinsfestschreibungsperiode, in der Regel zehn Jahre, fest zu vereinbaren. Während dieser Zeit darf der Darlehensgeber (die Bank) den vereinbarten Zinssatz nicht erhöhen. Läuft die Zinsfestschreibungsperiode aus, der Darlehensnehmer wird hierüber durch die Bank rechtzeitig schriftlich informiert, so wird der Zinssatz zwischen Bank und Darlehensnehmer für eine mögliche weitere Laufzeit des Kredites neu verhandelt.

  • Der Darlehensnehmer hat nun folgende Optionen - sofern er liquide ist, kann er zum Ende der Zinsfestschreibungsperiode das Darlehen in einem Zuge ablösen. Er ist dann schuldenfrei.
  • In der Regel wird die Bank dem Darlehensnehmer jedoch ein sogenanntes Prolongationsangebot unterbreiten, welches darin besteht, den Darlehensvertrag zu einem neuen Zinssatz zu verlängern.
  • Ist dieser neu ausgehandelte Zinssatz jedoch für den Darlehensnehmer inakzeptabel, so muss er sich rechtzeitig um eine sogenannte Umschuldung des Darlehens bemühen. Er nimmt hierzu anderweitig einen weiteren Kredit mit einem günstigeren Zinssatz auf und löst damit das ursprüngliche Darlehen bei seiner Bank vollständig ab.
  • Wenn also absehbar ist, dass ein Darlehensnehmer noch während der Zinsfestschreibungsperiode nicht dazu in der Lage sein wird, den Restbetrag zur kompletten Ablösung der Darlehensschuld anzusparen, so sollte er sich möglichst rechtzeitig um eine eventuell notwendige Umschuldung bemühen. Hierzu muss er Finanzierungsanfragen bei Kreditinstituten stellen.
  • Bausparverträge oder Lebensversicherungen spielen bei der Tilgung von Darlehen mitunter eine bedeutsame Rolle. Vielfach kann eine Darlehensschuld auch über Bausparverträge oder Lebensversicherungen für den Erlebensfall bei Ende der Zinsfestschreibungsfrist abgelöst werden. Hierzu ist allerdings eine finanzielle Doppelbelastung erforderlich, denn parallel zur Tilgung der Darlehensschuld muss auch in einen oder sogar mehrere Bausparverträge, beziehungsweise in eine Lebensversicherung, eingezahlt werden.

Finanzierungslücke auch bei KfW-Darlehen vermeiden

Um die gefürchtete Finanzierungslücke am Ende der Zinsfestschreibungsperiode zu vermeiden sollte der Darlehensnehmer sich also rechtzeitig und noch während der Laufzeit der Tilgungen, auch bei KfW-Darlehen, um eine der genannten 4 Optionen bemühen.

  • Die vollständige Tilgung des Darlehens am Ende der Zinsfestschreibungsperiode durch eigene Ersparnisse. Dies stellt die optimale Variante dar.
  • Die Umschuldung und neue Kreditaufnahme zur Ablösung des ursprünglichen Darlehens. Hierbei sind allerdings die Konditionen des neuen Kreditgebers gründlich zu prüfen.
  • Die Ablösung des Darlehens durch Bausparprämien oder Lebensversicherungen. Um Bausparverträge und Lebensversicherung sollte man sich daher bereits bei Abschluss eines Kreditvertrages bemühen und die finanzielle Doppelbelastung dabei einplanen.
  • Die Prolongation des Darlehens durch den ursprünglichen Kreditgeber zu neuen Konditionen. Dies ist in der Regel ohne erneute Sicherheiten und umständliches Antragsverfahren beim bisherigen Kreditgeber möglich.
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