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Treppenhausreinigung - so regeln Sie die Kehrwoche

Erstellen Sie einen Reinigungsplan für Ihr Treppenhaus.
Erstellen Sie einen Reinigungsplan für Ihr Treppenhaus. © Lisa_Schwarz / Pixelio
Hausmeister, die beispielsweise für ein Mehrfamilienhaus zuständig sind, stehen sehr oft vor dem Problem, dass eine vernünftige Treppenhausreinigung nicht stattfindet.

Einen Plan für die Treppenhausreinigung aufstellen

Es ist nicht immer so einfach, viele verschiedene Familien unter einen Hut zu bringen, so müssen es wohl Hausmeister Tag für Tag auf der ganzen Welt erleben, dass es Streit um die Treppenhausreinigung gibt. Wenn Sie diesem Streit aus dem Weg gehen möchten, sollten Sie sich einen geregelten Plan ausdenken, der keine Familie bevorzugt und keine benachteiligt.

  • Als Erstes sollten Sie sich ansehen, wie viele Familien auf den einzelnen Stockwerken wohnen. Stellen Sie fest, ob gegebenenfalls Menschen mit Behinderungen oder sehr alte Menschen auf den Etagen wohnen. Für diese Mieter sollten Sie eine Ausnahmeregelung finden.
  • Sie sollten eine kleine Mieterversammlung zum Thema Treppenhausreinigung einberufen und darüber abstimmen lassen, dass Behinderte und alte Menschen vom Dienst ausgenommen sind. Sollten sich die Parteien gegen einen Ausschluss aussprechen, müssen gegebenenfalls Reinigungskräfte von außerhalb für die betroffenen Parteien einspringen.
  • Die Kosten, für die Treppenhausreinigung, müssten sich dann allerdings alle Mietparteien teilen. Wenn das geklärt ist, sollten Sie den eigentlichen Reinigungsplan erstellen.

Mit den Mietern eine Vereinbarung treffen

  • Bei der Mieterversammlung zum Thema Treppenhausreinigung können Sie dann auch den von Ihnen erstellten Plan vorstellen. In diesem Reinigungsplan könnten Sie schreiben, dass jede Woche eine andere Mietpartei für die Treppenhausreinigung auf der jeweiligen Etage zuständig ist. Wenn Sie beispielsweise vier Parteien auf einer Etage haben, ist jede Partei im Wechsel alle drei Wochen für eine Woche zuständig für die Treppenhausreinigung.
  • Sie könnten schreiben das die jeweilige Partei mindestens zwei Mal in der Woche, den Boden zu wischen und einmal in der Woche die Fenster samt Rahmen zu putzen haben. Außerdem sollte auch zwischen den Putzzeiten immer auf ein schmutzfreies Treppenhaus geachtet werden.
  • Wenn Sie eine solche Vereinbarung über die Treppenhausreinigung mit den Mietparteien geschlossen haben, sollte es eigentlich keine größeren Auseinandersetzungen mehr über die Zuständigkeit des Saubermachens geben.

Sprechen Sie mit den Mietparteien auch über Termine, in denen die jeweiligen Parteien in Urlaub sind.

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