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Türsteher-Schein machen - so geht's

Mit einer Qualifikation können Sie offiziell als Türsteher arbeiten.
Mit einer Qualifikation können Sie offiziell als Türsteher arbeiten. © Gerd_Altmann_AllSilhouettes.com / Pixelio
Einen Schein als Türsteher zu bekommen geht ganz einfach, viele nutzen diese Tätigkeit als Beruf oder Zweitberuf. Grundvoraussetzung ist hier der Erhalt eines Scheines nach § 34 a GewO.

Was Sie benötigen:

  • Amtliches Führungszeugnis

Bevor Sie sich Gedanken machen den Schein als Türsteher zu erwerben ist es wichtig, eine Selbsteinschätzung vorzunehmen. So sollten Sie sich fragen, ob Sie diplomatisch mit Konfliktsituationen umgehen können, und ob Sie körperlich fit sind und auch die Zeit haben, diese Fitness noch nebenher zu betreiben. Dies ist wichtig, da die Kosten für den Erhalt des Türsteher-Scheines zu Ihren Lasten gehen.

So erhalten Sie die Qualifikation als Türsteher

  • Grundvoraussetzung ist es, dass man über 18 Jahre alt ist, keinen Eintrag im amtlichen Führungszeugnis hat und die IHK Sie als tauglich einstuft.
  • Den Schein als Türsteher erhalten Sie bei einer Schulungsmaßnahme bei der IHK, indem Sie dort eine Sachkundeprüfung IHK § 34 a GewO ablegen. Hierzu gehören ein schriftlicher und mündlicher Prüfungsteil. In diesem Kurs erlernen Sie allgemeine und spezielle rechtliche Grundlagen,die Sie für diesen Beruf benötigen. Hierzu gehören die üblichen Gesetzesbücher. Die im Lehrgang erarbeiteten Themen müssen zu Hause natürlich ausgiebig gelernt werden, um die Prüfung erfolgreich bestehen zu können.
  • Ebenso ist der Umgang mit Konfliktsituationen, den Sie in ihrer Tätigkeit als Türsteher brauchen, ein fester Bestandteil des Kurses.

Wissenswertes zu dem Schein

  • Der Lehrgang nach § 34 a ist seit 1996 Pflicht, da Sie laut der Gewerbeordnung über einen solchen Schein verfügen müssen, wenn Sie vertraglich angestellt sind.
  • Der Schein als Türsteher ist mit Kosten verbunden, die je nach IHK bzw. Bundesland variieren. Die Höhe der Kosten müssen Sie bei Ihrer IHK vor Ort erfragen. Ebenso st der zeitliche Rahmen des Kurses in jedem Bundesland verschieden.
  • Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie von der IHK einen zertifizierten Abschluss, mit welchem Sie eine Tätigkeit als Türsteher, Wachmann oder Security nachgehen können.

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie von der IHK einen zertifizierten Abschluss, den sogenannten Türsteher-Schein, mit dem Sie sich zum Beispiel, als Türsteher, Wachmann oder als Securitykraft bei Konzertveranstaltungen bzw. Eventagenturen bewerben können.

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