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TVöD 8 und das Gehalt - Voraussetzungen für die Einstufung in diese Entgeltgruppe im Überblick erklärt

Der öffentliche Dienst bietet meist sichere Arbeitsplätze.
Der öffentliche Dienst bietet meist sichere Arbeitsplätze.
Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, dessen Gehalt bemisst sich in der Regel nach der Zuordnung zu einer bestimmten Entgeltgruppe und innerhalb dieser zu einer bestimmten Stufe. Für die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe - wie beispielsweise die Entgeltgruppe TVöD 8 - gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.

Die Gehälter im öffentlichen Dienst gelten gemeinhin als nicht gerade üppig. Dafür wird jedoch ein sicherer Arbeitsplatz geboten, und wer sich die Gehaltsentwicklung in manch anderen Bereichen ansieht, wird feststellen, dass er mit einer Stelle im öffentlichen Dienst oft gar nicht schlecht bedient ist.

Das Gehalt nach dem TVöD 8 Stufe 1 - Voraussetzungen und Hinweise

  • Wer in die Entgeltgruppe TVöD 8 eingruppiert werden will, muss in der Regel eine Ausbildung bzw. deren erfolgreichen Abschluss nachweisen, die mindestens drei Jahre dauert. Die Ausbildung zur Altenpflegerin bzw. zum Altenpfleger dauert beispielsweise drei Jahre.
  • Wer es in die Entgeltgruppe TVöD 8 geschafft hat, für den ist es im zweiten Schritte entscheidend, welcher Stufe innerhalb dieser Entgeltgruppe er zugeordnet wird.
  • Innerhalb des TVöD 8 gibt es sechs Stufen, die im Rahmen der Stufenlaufbahn durchlaufen werden können. Die erste Stufe gilt in der Regel für Neueinstellungen, das Gehalt beträgt hier 2.910,37 Euro brutto (Stand Mai 2023).
  • Wer im öffentlichen Dienst den Dienstherrn wechselt, dem kann es passieren, dass er auch nach langer Vorerfahrung wieder in einer Gehaltsstufe landet, die er längst hinter sich glaubte - wenn der neue Dienstherr nicht die Vorerfahrungen so wertet, dass er eine höhere Einstufung für gerechtfertigt hält.

Die weiteren Stufen innerhalb der Entgeltgruppe

  • Nach einem Jahr Verweildauer bei dem Dienstherrn wird beim TVöD 8 die Stufe 2 erreicht, das Gehalt beträgt hier  3.104,82 Euro brutto (Stand Mai 2023).
  • Das Gehalt in Stufe 6, die nach insgesamt fünfzehn Dienstjahren bei demselben Dienstherrn erreicht wird, beträgt 3.587,54 Euro brutto (Stand Mai 2023).  
  • Nicht nur die Eingruppierung, auch die Einstufung hat daher erheblichen Einfluss auf die Summe, die am Ende auf das Konto des Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst überwiesen wird.

Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, wird keine Reichtümer verdienen. Je nach Tätigkeitsbereich lässt sich das Grundgehalt allerdings oft durch Nacht- oder andere Zeitzuschläge steigern.

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