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Überstunden auszahlen lassen

Lassen Sie sich die Überstunden auszahlen!
Lassen Sie sich die Überstunden auszahlen!
Schnell hat man in seinem Job viele Überstunden angehäuft, gerade wenn Sie vielleicht projektbezogen arbeiten und gewisse Terminabsprachen einhalten müssen, ist es üblich, dies durch die Leistung von Überstunden zu gewährleisten. Jeder Arbeitnehmer stellt sich da die Frage, ob er sich die Überstunden besser auszahlen lässt oder sie als Freizeitausgleich nutzt.

Was Sie benötigen:

  • Angestelltenverhältnis
  • angeordnete Überstunden

So lassen Sie sich Überstunden auszahlen

  • Es ist wichtig, dass die Überstunden von Ihrem Vorgesetzten oder Arbeitgeber angeordnet worden sind, damit Sie sich diese auszahlen lassen können. Sie haben ansonsten eventuell gar keinen Anspruch auf die Vergütung dieser Überstunden. Werfen Sie einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag und schauen Sie, wie dort die Anordnung und die Vergütung von Überstunden geregelt werden.
  • Bei der Ableistung von Überstunden ist es immer fraglich, ob der Arbeitnehmer dies ablehnen darf, ob die Überstunden vergütet werden, wenn er sie ableistet, ob stattdessen Freizeitausgleich gewährt wird oder ob es eine arbeits- oder tarifvertragliche Klausel gibt, die die Überstunden in dem Betrieb regelt. Dies können Sie einfach und unkompliziert nachprüfen, indem Sie Ihren Arbeitsvertrag durchlesen und einen Blick in den Tarifvertrag werfen, dort ist üblicherweise festgelegt, ob Überstunden ausgezahlt oder in Freizeitausgleich abgegolten werden.
  • Grundsätzlich kann der Arbeitgeber sein Weisungsrecht geltend machen und Überstunden anordnen. Hierbei muss er allerdings die zeitlichen Grenzen des Arbeitszeitgesetzes berücksichtigen, d. h., ein Arbeitstag darf grundsätzlich nicht mehr als 8 Std. dauern und auf 10 Std. erhöht werden, wenn in einem Zeitraum von sechs Monaten im Durchschnitt nicht mehr als 8 Std. pro Arbeitstag gearbeitet wird. Hierzu gibt es allerdings auch Ausnahmeregelungen, beispielsweise wenn im Tarifvertrag etwas anderes geregelt ist. Wenn die Höhe der Arbeitszeit vertraglich geregelt ist und diese Arbeitsstunden mit dem Monatsentgelt zu vergüten sind, sind alle angeordneten Überstunden, die darüber hinaus gehen, zu vergüten oder in Freizeitausgleich abzugelten. Der Arbeitnehmer wählt nicht zwischen diesen Optionen, entweder wird dies im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt oder es besteht ein Anspruch auf das Auszahlen von Überstunden.
  • Hierbei kann es aber auch Ausnahmeregelungen geben, beispielsweise schreibt das Gesetz einen Freizeitausgleich für Sonntagsarbeit vor, dies kann nicht durch Geld abgegolten werden.
  • Vielleicht möchten Sie die Überstunden bezahlt bekommen, nachdem Sie nicht mehr für Ihren Arbeitgeber tätig sind. Wenn Sie die Vergütung einklagen, müssen Sie die geleisteten Überstunden beweisen können. Sie müssen darlegen, dass Ihr Arbeitgeber diese Überstunden angeordnet oder gebilligt und geduldet hat und dass sie nötig waren, um die Arbeit zu erledigen.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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