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Umsatzsteuererklärung für Kleinunternehmer - so geht's mit ELSTER

Kleinunternehmer zahlen Umsatzsteuer.
Kleinunternehmer zahlen Umsatzsteuer.
Als Kleinunternehmer müssen Sie eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Das Finanzamt ist angewiesen auf Steuern und Steuererklärungen, ganz besonders auf Umsatzsteuern von Kleinunternehmern.

Kleinunternehmer müssen eine Umsatzsteuererklärung abgeben

  • Da der Fiskus ständig versucht, möglichst viele Steuern einzufahren, müssen auch Sie als Kleinunternehmer Ihre Umsatzsteuererklärung abgeben. Allerdings reicht in den meisten Fällen für die Kleinunternehmer eine Einnahme- Ausgabe- Überschussrechnung, da bei Ihnen als Kleinunternehmer keine aufwendigen Bilanzen entstehen.
  • Doch diese Einnahme-Ausgabe-Überschussrechnung können Sie in Ihrer Umsatzsteuererklärung nur dann machen, wenn Sie Ihre Umsatzsteuererklärung nur handschriftlich verfassen. Das Steuererklärungsprogramm ELSTER kann leider nicht zwischen einem Kleinunternehmer und einem Großhändler unterscheiden. Sie können nach Beendigung der Eingaben in ELSTER Ihre Umsatzsteuererklärung sofort online versenden.

Die Umsatzsteuererklärung in Elster ist aufwendig

  1. Haben Sie das Programm ELSTER geöffnet, sehen Sie zunächst wie bei einer schriftlichen Umsatzsteuererklärung zunächst die erste Seite der Steuererklärung, auf der Sie Ihre persönlichen Daten eintragen.
  2.  Auf dem zweiten Blatt müssen Sie alle die Einkünfte anklicken, welche Sie im vergangenen Jahr erwirtschaftet haben. Bei den Versorgungsleistungen tragen Sie dann Ihre dauernden Lasten ein, falls Sie welche haben. Hierzu zählen auch Steuervorauszahlungen.
  3. Müssen Sie eine Person pflegen, so müssen Sie diese Aufwendungen auf dem dritten Blatt der Steuererklärung machen. Des Weiteren haben Sie auf diesem Blatt die Gelegenheiten, weitere außergewöhnliche Belastungen einzutragen, welche sich für Ihre Umsatzsteuererklärung positiv auswirkt.
  4. Auf dem vierten und letzten Blatt Hauptteils der Erklärung müssen Sie die im letzten Jahr erhaltenen Einkommensersatzleistungen eintragen, da Sie als Kleinunternehmer keine Anlage N, sondern die Anlage S ausfüllen müssen.
  5. Diese sieht so aus, dass Sie hier zunächst alle im letzten Jahr durch Ihre Tätigkeit als Kleinunternehmer erhaltenen Gelder eintragen. Bei den absetzbaren Belastungen können Sie Ihre Aufwendungen aufführen, welche Sie für Ihre Tätigkeit ausgegeben haben.
  6. Auf der nächsten Seite können Sie zudem Ihre bezahlten Mehrwertsteuern aufführen, wobei diese auch nur mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen dürfen.
  7. Auf der dritten Seite können Sie Ihre gesamten Werbungskosten geltend machen, wozu auch alle beruflich bedingten Fahrtkosten zählen. Die letzte Seite der Anlage S bleibt den auswärtigen Ausgaben für Ihre Verpflegung bei einer Tätigkeit von mehr als 10 Stunden erhalten.
  8. Die Anlage Vorsorgeaufwand ist sowohl für nicht Selbstständige als auch für Sie als Kleinunternehmer interessant, da Sie hier Ihre Beiträge zu den unterschiedlichen Kranken- und Rentenversicherungen einschließlich der abgeschlossenen Wahlleistungen aufzuführen sind.
  9.  Haben Sie zusätzliche Einnahmen an Zinsen aus verschiedenen Kapitalleistungen, so müssen Sie diese in die Anlage KAP eintragen.
  10. Zahlen Sie noch aus Ihren nicht selbstständigen Tätigkeiten in die Riester-Rente ein oder haben Sie Kinder, für die Sie noch Kindergeld erhalten, so ist für Sie auch noch die Anlage AV wichtig, damit alle relevanten Daten in Ihre Umsatzsteuererklärung eingetragen werden.

Haben Sie alle Daten erfasst, so können Sie anschließend Ihre Umsatzsteuererklärung online versenden. Die Originale der Belege müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nachreichen, da sonst eine Bearbeitung nicht erfolgen kann.

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