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Unterbrechung der Elternzeit - Hinweise

Es ist schön, bei seinem Kind zu sein.
Es ist schön, bei seinem Kind zu sein.
Nach der Geburt eines Kindes haben Sie Anspruch auf Elternzeit. Wenn Sie diese mit Ihrem Arbeitgeber geplant haben, ist es nicht ohne Weiteres möglich, eine Unterbrechung der Elternzeit zu erlangen. Hierzu müssen Sie einige Dinge beachten.

Wissenswertes zu der Elternzeit

  • Über das Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz ist der Rechtsanspruch auf Elternzeit gesetzlich geregelt. Daher kann Ihr Arbeitgeber Ihnen diese unbezahlte Freistellung nicht verweigern.
  • Sie müssen Ihren Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor Beginn dieser Elternzeit schriftlich informieren.
  • In diesem Schreiben geben Sie Ihrem Arbeitgeber an, wie lange Sie freigestellt werden möchten. Die ersten zwei Jahre kann Ihr Arbeitgeber nicht verweigern.
  • Ein drittes Jahr können Sie ebenfalls noch nutzen, welches aber bis spätestens zum achten Lebensjahr des Kindes genommen werden muss.
  • Für die Zeit der Elternzeit können Sie Elterngeld beantragen. Generell erhalten Sie dieses für ein Jahr, doch es besteht die Möglichkeit, den Betrag zu halbieren und diesen halben Betrag dann über zwei Jahre zu erhalten.

So können Sie eine Unterbrechung der Elternzeit erhalten

Generell haben Sie mit Ihrem Arbeitgeber einen bestimmten Zeitraum für die Elternzeit ausgemacht und an diese kann Ihr Arbeitgeber sich halten.

  • Doch wenn Sie eine Unterbrechung der Elternzeit möchten, weil Sie zum Beispiel eine andere Betreuungsmöglichkeit für Ihr Kind erhalten haben, können Sie versuchen, dies mit Ihrem Arbeitgeber zu klären.
  • Doch Ihr Arbeitgeber muss dieser Unterbrechung oder Abkürzung der Elternzeit nicht zustimmen. Denn häufig kommt es vor, dass Ihre Stelle für die Dauer Ihrer vereinbarten Abwesenheit besetzt wurde.
  • Sie können Ihre Elternzeit also nur verkürzen, wenn Ihr Arbeitgeber dies genehmigt.
  • Generell sollten Sie sich bei einer Unterbrechung oder Verkürzung schleunigst mit der Elterngeldstelle in Verbindung setzen, denn Ihr Anspruch auf Elterngeld besteht nicht mehr, wenn Sie wieder arbeiten. Versäumen Sie es nicht, dies zu regeln, denn es kann in einem solchen Fall zu teuren Strafen kommen.
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