Die Form der Leitung einer Universität legt immer deren Satzung fest. In einer Hochschule gehören möglicherweise neben dem Präsidenten, weitere Vizepräsidenten und ein Kanzler. Bei anderen Hochschulen wird die Leitung aus Präsident, dem kaufmännischen Leiter sowie Dekan und Prodekan gebildet. Weitere Unterschiede in Leitungsformen sind möglich. Abhängig sind diese auch von der Größe und der Bedeutung der jeweiligen Universität.
Bedeutung der Begriffe Kanzler und Dekan
Die Leitung einer Universität führt die laufenden Geschäfte der Bildungseinrichtung. Außerdem ist sie verantwortlich für die Festlegung der Grundsätze der bildungspolitischen Ziele und der Entwicklung der Universität. Kanzler und Dekan nehmen dabei von der Hochschulsatzung definierte Aufgaben und Funktionen wahr.
- Das Wort Kanzler stammt aus dem Lateinischen "cancellarius", was im Mittelalter einen Hofgeistlichen bezeichnete, der in einer Kanzlei Urkunden ausstellte. Der Leiter der Reichskanzlei wurde später auch als der Erzkanzler bezeichnet. Dessen Amt zählte zu den Erzämtern des sogenannten "Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation“.
- In Preußen und Österreich gibt es den Kanzlertitel seit dem 19. Jahrhundert. Bis zum Jahr 1945 war in Deutschland der Begriff Reichskanzler üblich. Der Erste war 1871 Otto von Bismarck und der Letzte 1945 Lutz Graf Schwerin von Krosigk. Nach dem Zweiten Weltkrieg erhielten sowohl der Vorsitzende der Bundesregierung in Deutschland sowie sein Pendant in Österreich trägt die Bezeichnung und Titel Bundeskanzler.
- Ein Dekan war im ursprünglichen Sinn der Sprecher einer Gruppe von zehn Söldnern im römischen Heer. In den Vorständen der Kirchen ist der Dekan (meist katholischer Natur) ein mit Leitungsaufgaben betrauter Kirchenfunktionär. Im Unterschied dazu nennt sich der Spitzenmann der evangelischen Kirche beispielsweise Probst. Bei einigen Hochschulen und Universitäten ist der Dekan immer auch der Sprecher der Einrichtung beziehungsweise des Fachbereiches.
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Unterschied zeigt sich in den jeweiligen Leitungsaufgaben an Universitäten
- Der Kanzler übernimmt an der Universität die Rolle des Verwaltungschefs. Er trägt die Verantwortung für den Haushalt, für das nicht-wissenschaftliche Personal, für die Schulgebäude sowie für alle weiteren Rechts- und sonstigen Verwaltungsaufgaben. Der Kanzler ist der erste Ansprechpartner für die im Dienst der Universität stehenden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.
- Ein Dekan sowie weitere Prodekane leiten die Fakultäten und Universitätsfachbereiche.
- Das Dekanat gilt als zentrale Schaltstelle der jeweiligen Fakultät. Dabei übernimmt der Dekan zugleich die Aufgabe, die Kooperation der Fakultät und den außeruniversitären Partnern zu gestalten und zu steuern.
- Das Team rund um den Dekan passt das Ausbildungsprogramm an die Erfordernisse der Zeit an. Neben den fachlichen Aufgabenstellungen muss sich ein Dekan um die Veranstaltungskoordination kümmern sowie für einen bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Einsatz der Finanz- und Personalmittel sorgen.
Dekan und Kanzler tragen hohe Verantwortung entweder bei der Führung des fachlichen oder nichtfachlichen Personals. Ohne ihre Entscheidungen läuft an der Universität nichts.
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