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Unterweisungen im Einzelhandel - das sollten Sie beachten

Überfordern Sie die Mitarbeiter bei den Unterweisungen nicht.
Überfordern Sie die Mitarbeiter bei den Unterweisungen nicht. © Gerd_Altmann_Shapes_AllSilhouettes.com / Pixelio
Unterweisungen dienen im Einzelhandel dazu, den Beschäftigten bestimmtes Wissen zu vermitteln, das für den Betrieb wichtig ist. Dieser Themenkomplex ist sehr wichtig und sollte genau durchdacht werden.

Grundüberlegungen zu den Unterweisungen

Legen Sie im Wesentlichen fest, wer wann über was informiert werden soll.

  • Gehen Sie zunächst bestimmte Themenkomplexe durch, über die Sie im Einzelhandel die Mitarbeiter informieren müssen. Das sind ganz allgemeine Themen wie Personalhygiene, Betriebshygiene, Gesundheitsschutz oder Verhalten im Brandfall. Aber es gibt auch spezielle Themen wie Erkennen von Falschgeld, die Bedienung bestimmter Maschinen, Kundenansprache an Bedientheken.
  • Je nach Art des Themas sollten Sie festlegen, ob alle oder nur bestimmte Mitarbeiter Unterweisungen erhalten sollen. Das Verhalten im Brandfall sollten sicher alle kennen, während die Mitarbeiter an der Käsetheke nicht unbedingt wissen müssen, wie sie Falschgeld erkennen können. Manche Unterweisungen können Sie auch nur den Abteilungsleitern geben, damit diese dann die Mitarbeiter anleiten bzw. überwachen.
  • Legen Sie Art und Umfang fest. Denken Sie daran, dass Sie die Mitarbeiter ständig informieren müssen, aber zu viele Unterweisungen in kurzer Zeit werden kaum noch beachtet werden. Versuchen Sie, Informationsveranstaltungen so zu legen, dass die Mitarbeiter sich nicht schikaniert fühlen; optimal ist es, wenn diese zu Zeiten stattfinden, zu denen die entsprechenden Mitarbeiter ohnehin im Haus sind, zum Beispiel zu Beginn oder Ende einer Schicht, wenn noch keine Kunden im Haus sind, aber die Mitarbeiter anwesend sind.
  • Die Arbeitszeiten im Einzelhandel können es notwendig machen, dass manche Schulungen mehrfach abgehalten werden müssen. Oft ist es sinnvoll, die Unterweisungen in Schriftform zu verfassen und den Mitarbeitern auszuhändigen.

Gestaltung der Informationen im Einzelhandel

  • Unterlassen Sie allgemeine Belehrungen wie "Achten Sie auf Sauberkeit" oder "Nehmen Sie kein Falschgeld an". Geben Sie klare und konkrete Anweisungen, z. B. "Prüfen Sie jeden Geldschein über 10 € im Prüfgerät." "Tragen Sie keinen Nagellack beim Bedienen."
  • Erläutern Sie jede Anweisung, damit der Mitarbeiter erkennt, dass die Unterweisungen nicht willkürlich und ohne konkreten Grund gegeben werden. Nagellack kann absplittern und auf der Ware landen. Falschgeld verursacht finanzielle Schäden. Sie brauchen im Einzelhandel freundliche und motivierte Mitarbeiter - achten Sie darauf, diese nicht mit den Maßnahmen zu demotivieren.
  • Verknüpfen Sie wichtige Anweisungen auch mal mit dem Hinweis, dass die Einhaltung wichtig ist und ein Nichtbeachten zu einer Abmahnung führen kann. Gehen Sie mit diesem Mittel aber sparsam um.
  • Verfassen Sie zu allen Unterweisungen ein Schriftstück. Gliedern Sie dieses in die konkrete Anweisung, die als Überschrift verfasst wird, und Erläuterungen zu der Anweisung. Halten Sie sich dabei bewusst an eine einfache und klare Sprache - die Mitarbeiter im Einzelhandel haben in der Regel kein Wirtschaftsstudium absolviert -, vermeiden Sie Fachausdrücke aus diesem Bereich, auch wenn diese Ihnen selbstverständlich erscheinen.
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