Alle Kategorien
Suche

Urlaubsanspruch bei Arbeitslosigkeit - so machen Sie ihn geltend

Urlaub von der Arbeitslosigkeit muß genehmigt werden.
Urlaub von der Arbeitslosigkeit muß genehmigt werden.
Auch als Bezieher von Arbeitslosengeld können Sie Urlaub machen. Es handelt sich zwar um keinen rechtlichen Urlaubsanspruch, aber zumeist wird dem Wunsch entsprochen. Wer während seiner Arbeitslosigkeit verreisen möchte, muss aber einige ganz wichtige Dinge, die er seiner Arbeitsagentur gegenüber beachten muss, wissen.

Ob Sie als Arbeitsloser Urlaubsanspruch haben

  • Nein, es gibt keinen Rechtsanspruch auf Urlaub, denn eine Meldung bei der Agentur für Arbeit als "arbeitssuchend" bedeutet eben, dass Sie neben der ständigen Pflicht zu Eigenbemühungen auch jederzeit für mögliche Vermittlungen zur Verfügung stehen müssen.
  • Dennoch dürfen Sie, wenn Sie Einiges beachten, auch während Ihrer Arbeitslosigkeit in den Urlaub fahren. Und zwar 21 Tage im Jahr unter Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes. Das kann zusammenhängend oder gesplittet sein.
  • Es gibt unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, auch für sechs Wochen ortsabwesend zu sein. Dann werden allerdings die Bezüge nur für drei Wochen gezahlt, für die anderen drei Wochen gibt es kein Geld. Sollten Sie länger als sechs Wochen weg wollen, kann unter Umständen auch dies gewährt werden, aber dann gibt es gar kein Geld.

Wie Sie bei Arbeitslosigkeit zu Ihrem Urlaub kommen

  • Sie müssen einige Dinge beachten, die zum Teil vergleichbar sind mit einem Urlaubsantrag bei einem Arbeitgeber, sich zum Teil aber auch unterscheiden. Wie gesagt, einen rechtlich fixierten Urlaubsanspruch haben Sie im Gegensatz zum Arbeitnehmer nicht.
  • Dass Sie den Urlaub beantragen müssen, versteht sich von selbst. Wie ein Arbeitgeber einen Überblick über die An-und Abwesenheit seiner Mitarbeiter braucht und ggf. einen Urlaub auch mal ablehnen kann, so muss das Arbeitsamt wissen, wann Sie weg sind und nicht zur Vermittlung oder für Weiterbildungsmaßnahmen zu Verfügung stehen.
  • Hier aber gleich der wichtigste Unterschied: Sie müssen flexibel sein mit ihrem Urlaubsanspruch und ihren Reisevorhaben, denn während Ihrer Arbeitslosigkeit können Sie nicht langfristig planen. Sie können Ihren Urlaubsantrag lediglich zwischen 14 und 7 Tagen vor dem geplanten Beginn stellen und die Agentur kann ihn ablehnen, wenn für den Urlaubszeitraum irgendwelche Termine oder Maßnahmen für Sie geplant sind. 
  • Das erfahren Sie aber normalerweise gleich, wenn Sie Ihren Antrag stellen. Das ist persönlich oder telefonisch möglich, die Genehmigung wird dann schriftlich erteilt.
  • Nur in Ausnahmefällen dürfen Sie übrigens während der ersten drei Monate Ihrer Arbeitslosigkeit verreisen. So kurz nach Eintritt einer Arbeitslosigkeit sind aller Erfahrung nach die Vermittlungschancen am höchsten, weswegen die Agentur Ihren Antrag auf Ortsabwesenheit ablehnen wird. Es sei denn, es gibt wichtige Gründe (zu denen z.B. zählen kann, dass Sie diesen Urlaub bereits gebucht hatten, als Sie noch in Arbeit waren etc.). So etwas sind Einzelfälle und können/müssen persönlich mit Ihrem Berater besprochen werden.
Teilen: