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Urlaubsgeld trotz Krankheit - so setzen Sie Ihre Ansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber durch

Zum Glück können Sie trotz Krankheit Urlaubsgeld bekommen.
Zum Glück können Sie trotz Krankheit Urlaubsgeld bekommen.
Urlaubsgeld können Arbeitnehmer trotz Krankheit von ihrem Arbeitgeber verlangen - wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das haben inzwischen auch Gerichte bestätigt.

Das Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers - und soll dem Angestellten ermöglichen, die Mehrkosten für eine Reise zu tragen. Arbeitsgerichte haben inzwischen entschieden, dass es trotz Krankheit Urlaubsgeld geben kann. Schließlich ist ja auch ein Gesunder nicht verpflichtet, im Urlaub tatsächlich wegzufahren. Die wichtigsten Informationen, wann es Urlaubsgeld trotz Krankheit gibt.

So erhalten Sie Ihr Urlaubsgeld trotz Krankheit

  • Zunächst einmal ist zu beachten, dass das Urlaubsgeld häufig freiwillig bezahlt wird. Ein Anspruch darauf besteht normalerweise nur, wenn das Urlaubsgeld im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag geregelt ist. Aber auch wenn es keine schriftliche Vereinbarung zum Urlaubsgeld gibt - wenn der Arbeitgeber es jahrelang regelmäßig ausgezahlt hat, entsteht ein Anspruch aus betrieblicher Übung.
  • Auch wenn ein Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf Urlaubsgeld hat - bei Krankheit kann das anders aussehen, wenn er den Urlaub nicht nehmen konnte. Denn der Tarifvertrag oder der Arbeitsvertrag kann das Urlaubsgeld daran knüpfen, dass tatsächlich Urlaub genommen wird oder eine Auszahlung für entgangenen Urlaub gezahlt wird. Der Arbeitnehmer kann in diesem Fall nicht während seiner Krankheit das Urlaubsgeld verlangen. Erst wenn er wieder gesund ist oder das Arbeitsverhältnis endet, kann er Ausgleich für entgangenen Urlaub verlangen - und bekommt dann auch das Urlaubsgeld für die Zeit seiner Krankheit. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
  • Der Anspruch auf Urlaub bleibt auch bestehen, wenn man ihn wegen Krankheit nicht bis Ende März nehmen konnte, hat der Europäische Gerichtshof geurteilt. Das gilt allerdings nur für den gesetzlichen Mindestanspruch von vier Wochen Urlaub. Für diese vier Wochen kann trotz Krankheit Urlaubsgeld verlangt werden.
  • Im Arbeitsrecht hängt sehr viel davon ab, was genau im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in Betriebsvereinbarungen geregelt ist. Lassen Sie sich am besten vom Betriebsrat, einer Gewerkschaft oder einem Anwalt beraten!
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