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Verbeamtung für Lehrer - so bereiten Sie sich auf den Termin beim Amtsarzt vor

So steht der Verbeamtung als Lehrer nichts im Wege.
So steht der Verbeamtung als Lehrer nichts im Wege.
Nach Ablauf der Probezeit müssen angehende Lehrkäfte noch die amtsätzliche Untersuchung bestehen. Erst nach postitiven Befund des Amtsarztes steht der Verbeamtung als Lehrer nichts mehr im Wege.

Erste Schritte in die Verbeamtung

  • Vor der Verbeamtung müssen Sie zum zugewiesenen Amtsarzt gehen, dort werden Sie einen Selbstauskunftsbogen ausfüllen. Dieser enthält Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand. Hier wird neben Körpergröße und Gewicht unter anderem auch nach Vorerkrankungen, Operationen, Klinikaufenthalten, Medikamenteneinahme und Rauch- und Alkoholgenuss gefragt.
  • Alle Auskünfte sollten Sie wahrheitsgemäß erteilen. 

Amtsärztliche Untersuchung für angehende Lehrer

  • Der Amtsarzt, der Ihnen zugeteilt wird, hat die Aufgabe zu untersuchen, ob Sie erwartungsgemäß dauerhaft bis zur Rente dienstfähig sein werden. Insofern erfasst diese Untersuchung den derzeitigen körperlichen und seelischen Zustand des zukünftigen Lehrers.
  • Der Umfang der amtsärztlichen Untersuchung hängt oftmals davon ab, in welchem Bundesland die Verbeamtung als Lehrer stattfinden wird und vom jeweiligen Amtsarzt.
  • Die Untersuchung besteht meist aus den folgenden Bestandteilen:Blut- und Urintest, Abhörung der Lunge und Blutdruckmessung, Gewichtskontrolle und Körpergröße, Überprüfung der Reflexe sowie Sehtest und Hörtest.
  • Oft ist die gesundheitliche Eignung zur Verbeamtung als Lehrer durch Übergewicht gefährdet. Der Amtsarzt wird hierbei den Body-Maas-Index als Kriterium nehmen. Bei einem BMI von 27 oder höher besteht nach der Definition Übergewicht.
  • Überprüfen Sie im Vorfeld Ihren Body-Mass-Index (BMI) und reduzieren Sie bei Bedarf bereits im Vorfeld Ihr Gewicht. Bei einem erhöhten BMI wird der Arzt sehr genau überprüfen, ob bereits durch das Übergewicht verursachte Folgeerscheinungen wie Diabetes, Bluthochdruck oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen vorliegen. Außerdem ist die Verbeamtung gefährdet, normalerweise wird dann erst eine dauerhafte Gewichtsabnahme gefordert. 
  • Einige Zeit vor der Untersuchung sollten Sie besonders auf Ihre Ernährung achten und keinen oder nur sehr wenig Alkohol trinken.
  • Der Befund des Amtsarztes hat für die jeweilige Landesregierung maßgeblichen Einfluss auf deren Entscheidung, ob diese der Verbeamtung zustimmt oder nicht. 
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