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Verdienst als Bürokauffrau in Teilzeit - so können Sie nach dem TVöD kalkulieren

Im öffentlichen Dienst werden Tabellenentgelte gezahlt.
Im öffentlichen Dienst werden Tabellenentgelte gezahlt. © magicpen / Pixelio
Arbeiten Sie im öffentlichen Dienst beim Bund oder einer Kommune, dann findet auf Ihr Arbeitsverhältnis der TVöD, der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, Anwendung. Welchen Verdienst Sie als Bürokauffrau in Teilzeit erzielen können, richtet sich dementsprechend nach Ihrer Eingruppierung und der Entgeltstufe, der Sie zugeordnet werden.

Wie hoch Ihr Verdienst als Bürokauffrau in Teilzeit ausfällt, wenn Sie im öffentlichen Dienst arbeiten, hängt sehr davon ab, in welche Entgeltgruppe Sie bei der Einstellung eingruppiert werden. Dies kann auch bei Bürokräften sehr unterschiedlich sein.

Verdienst nach dem TVöD für eine Bürokauffrau in Teilzeit

  • Der TVöD umfasst insgesamt fünfzehn Entgeltgruppen, wobei in der höchsten Gruppe 15 auch das höchste Gehalt erzielt wird.
  • Die konkrete, auf die jeweiligen Merkmale der Tätigkeit bezogene Eingruppierung soll sich aus einer Entgeltordnung ergeben, die bislang jedoch noch nicht vorhanden ist (Stand: 2012).
  • Es gibt jedoch Eckpunkte, an denen Sie sich orientieren können, um Ihre Eingruppierung als Grundlage für die Höhe des Gehaltes zu ermitteln.
  • Die Entgeltgruppen 1-4 sollen dem bisherigen einfachen Dienst in der Verwaltung vergleichbar sein, d. h. für Tätigkeiten gelten, für die keine Ausbildung erforderlich ist und die auch von Ungelernten ausgeübt werden können.
  • Als ausgebildete Bürokauffrau sollten Sie es sich daher nicht gefallen lassen, etwa in die Entgeltgruppe 4 eingruppiert zu werden - vorausgesetzt, Ihre Tätigkeit erfordert die Ausbildung.
  • Denn die Eingruppierung bezieht sich immer auf die konkrete Tätigkeit, nicht auf die Person des Stelleninhabers. Auch ein promovierter Jurist erhält daher bei einer Tätigkeit als Bürobote nur einen Verdienst, der dem eines Ungelernten entspricht.
  • Für Tätigkeiten, die eine zwei- bis dreijährige Ausbildung erfordern, sind die Entgeltgruppen 5-8 vorgesehen.

Das Gehalt nach der Entgelttabelle

  • Die Entgelttabelle Bund sieht beispielsweise für die Entgeltgruppe 5 in der ersten Stufe ein Tabellenentgelt von 1.950,67 Euro vor (Stand 2012, ab 2013: 1.977,98 Euro).
  • In der dritten Stufe sind es immerhin schon 2.298,93 Euro (Stand 2012, ab 2013: 2.331,12 Euro).  
  • Je nach dem Umfang Ihrer Teilzeittätigkeit erhalten Sie dann einen anteiligen Verdienst.
  • Bei der Einstellung sollten Sie nicht nur die Eingruppierung, sondern auch die Einstufung mit Ihrem Arbeitgeber klären, gerade dann, wenn Sie schon einige Jahre Berufserfahrung haben.

Eine Bürokauffrau verdient im Öffentlichen Dienst keine Reichtümer, die Höhe des Verdienstes hängt insbesondere von der Eingruppierung der Tätigkeit ab.

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