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Verdienst als Rechtsanwaltsfachangestellte - Wissenswertes zum Beruf und Lohn

Der Verdienst des Rechtsanwaltsfachangestellten ist sehr unterschiedlich.
Der Verdienst des Rechtsanwaltsfachangestellten ist sehr unterschiedlich.
Der Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten ist ein deutscher Beruf, der sich großer Beliebtheit erfreut. Die Verdienste gestalten sich, von Bundesland zu Bundesland, unterschiedlich. Zum Thema Lohn gilt es einige Punkte zu beachten.

Allgemeines zum Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten

  • Der Beruf des Rechtsanwaltsfachangestellten zählt in Deutschland zu den Ausbildungsberufen mit einer Lehrzeit von 3 Jahren. Er zählt zu den beliebtesten Berufen Deutschlands und kann bei einer gewissen Vorbildung an der Berufsschule auf 2 Lehrjahre verkürzt werden.
  • Der Verdienst in der Ausbildung beträgt 400 Euro im ersten, 500 im zweiten und 600 im dritten Lehrjahr. Im späteren Berufsleben schwanken die Werte der Löhne erheblich. Der Verdienst hängt vom Bundesland und der eigentlichen Tätigkeit ab und ist sehr unterschiedlich.
  • Die Aufgaben des Rechtsanwaltsfachangestellten sind breit gefächert. Sie betreuen hauptsächlich die Mandanten des Rechtsanwaltes, führen Akten, erledigen den Schriftverkehr, erledigen die Buchführung und verwalten Termine.
  • Es gibt in Deutschland auch den dualen Beruf des Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten. Diese speziellen Angestellten arbeiten oft in Verbundkanzleien, wo Notar und Rechtsanwalt gemeinsam arbeiten. Viele arbeiten auch an Gerichten oder in Notariaten.

Tipps zum Thema Verdienst

  • Die meisten Rechtsanwaltsfachangestellten verdienen nach der Ausbildung zwischen 1600 und 2000 € brutto. Die tatsächliche Höhe der Verdienste schwankt von Bundesland zu Bundesland. Am meisten Lohn erhalten die RA-Fachangestellten in Nordrhein-Westfalen. Hier liegt das Durchschnittsgehalt bei 1800 € brutto. In Mecklenburg-Vorpommern verdienen diese am wenigsten. Hier liegt das Durchschnittsgehalt gerade einmal bei 1500 € brutto.
  • Der Verdienst richtet sich auch nach Kanzlei. Wenn Sie bei einem einzelnen Anwalt in einer Privatkanzlei arbeiten, so verdienen Sie im Durchschnitt weniger als ein Rechtsanwaltsfachangestellter in einer Gemeinschaftskanzlei mit mehr als 3 anderen Anwälten oder Notaren.
  • Bitte beachten Sie auch, dass viele Gehälter nach der Probezeit um 100 bis 200 € steigen. Es bedarf jedoch einer individuellen Verhandlung mit Ihrem Arbeitgeber.
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