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Vereinsbeitrag ist steuerlich absetzbar - so geht's

Vereinsbeitrag ist unter Umständen steuerlich absetzbar.
Vereinsbeitrag ist unter Umständen steuerlich absetzbar.
Die Frage, ob der Vereinsbeitrag steuerlich absetzbar ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Grundlage für die steuerliche Abzugsfähigkeit ist der Vereinsgegenstand.

Vereinsbeitrag für Sportvereine sind keine Werbungskosten

Viele Menschen sind den verschiedensten Vereinen angeschlossen. Überwiegend handelt es sich dabei um Sportvereine, Musikvereine und ähnliches.

  • Diese Vereine leben hauptsächlich vom Vereinsbeitrag ihrer Mitglieder. Da die Mitglieder eine Gegenleistung des Vereins erhalten, ist eine Gemeinnützigkeit in erster Linie nicht gegeben. 
  • Aus diesem Grund erhalten Sie von Ihrem Vereinskassierer auch keinen Beleg über den Vereinsbeitrag. Dieser wäre aber notwendig, damit der Beitrag steuerlich absetzbar wäre.
  • Anders verhält es sich bei Fördervereinen. Es gibt beispielsweise Sportvereine, die nicht mehr aktive Mitglieder als fördernde Mitglieder in ihren Reihen halten möchten. Um diese Beiträge als steuerlich absetzbar deklarieren zu können, gründen die Vereine eigene Fördervereine. Die Nicht-Aktiven werden dann dort Mitglied.
  • Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Gründung eines solchen Fördervereins nicht einfach ist, soll die steuerliche Wirksamkeit gewährleistet sein. 

Voraussetzungen, dass Beiträge steuerlich absetzbar sind

  • Wie bereits dargestellt, ist der Vereinsbeitrag für einen Förderverein steuerlich absetzbar. Voraussetzung ist der Beleg über den gezahlten Beitrag. Idealerweise ist darauf vermerkt, dass es sich dabei um eine Spendenquittung handelt.
  • Der Vereinsbeitrag für einen Lohnsteuerhife-Verein ist ebenfalls teilweise steuerlich absetzbar. Der Beitragsanteil, der in direktem Zusammenhang mit den Erwerbseinkünften des Arbeitnehmers steht, kann als Werbungskosten geltend gemacht werden.
  • Als Selbstständiger haben Sie noch die Möglichkeit, bei einer Mitgliedschaft in einem Gewerbeverein den Beitrag als Betriebsausgaben geltend zu machen.
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