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Verkäuferprovision beim Immobilienverkauf - darauf sollten Sie achten

Ein professioneller Makler - seine Provision wert
Ein professioneller Makler - seine Provision wert
Wenn Sie in Deutschland eine Immobilie mithilfe eines Maklers verkaufen oder kaufen, fällt mitunter eine Maklerprovision oder Maklercourtage an. Da es keine deutschlandweit einheitliche Regelung gibt, sind Provisionen und die Höhe für Käufer oder Verkäufer in einzelnen Regionen unterschiedlich. Eine Verkäuferprovision gibt es in einigen Bundesländern gar nicht. Hier zahlt nur der Käufer eine Provision.

Makler berechnen Ihnen regional und selbst in der Region eine unterschiedlich hohe Maklerprovision. Geregelt ist in einer Region lediglich, ob Sie als Verkäufer an der Provisionszahlung beteiligt werden oder ob der Käufer die Provision alleine trägt.

So viel Verkäuferprovision fällt beim Immobilienverkauf an

  • Bei einem Immobilienverkauf in Deutschland müssen Sie im Allgemeinen mit einer Maklerprovision von 3 bis 6 Prozent vom Kaufpreis des Objekts rechnen. Extra fällt noch die jeweils gültige Mehrwertsteuer an.
  • Bei einer Mehrwertsteuer von 19 Prozent (Stand 2012) müssten Sie dann tatsächlich bis zu 7,14 Prozent vom Kaufpreis als Maklercourtage bezahlen. 
  • Ohne Verkäuferprovision kommen Sie beispielsweise in den Bundesländern Berlin, Hamburg oder Bremen aus.
  • Als Verkäufer sollten Sie dennoch wissen, dass ein gut informierter Käufer seine Kalkulation entsprechend gestaltet. Wenn ein Käufer allein die Provision zu tragen hat, wird er den Kaufpreis stärker verhandeln.
  • Wenn Sie einen Makler mit dem Verkauf Ihrer Immobilie beauftragen, kann der eventuell einen höheren als von Ihnen erwarteten Kaufpreis erzielen. Sie bezahlen dadurch unter Umständen eine höhere Verkäuferprovision, doch gleicht das der Mehrertrag aus.

Tricks der Makler - Vermittlung ohne Auftrag

  • Auf dem Immobilienmarkt tummeln sich neben seriösen auch unseriöse Makler. Sie vermitteln Immobilien von ihnen unbekannten Verkäufern und völlig Auftrag.
  • Fällt die Vermittlung erfolgreich aus, muss der Käufer eine Provision bezahlen, auch wenn Sie das als Verkäufer - nur an privat - eigentlich verhindern wollten.
  • Da es kein gesetzliches Verbot für die Vermittlung ohne Auftrag gibt, bleibt Ihnen möglicherweise nur, den Verkauf vorerst auf Eis zu legen und dem Makler eine Vermittlung Ihres Objektes zu verbieten, notfalls auch mit einer einstweiligen gerichtlichen Verfügung. 
  • Maklertätigkeit ohne Auftrag ist nur bei Verkäufen nicht verboten. Bei Mietobjekten kann das Strafen bis zu 2.500 Euro nach sich ziehen. 

Immobilienverkauf auf Honorarbasis

  • Als Verkäufer einer Immobilie können Sie auch preiswert einen Immobilienberater in Anspruch nehmen. Spezielle Internet-Makler ersparen Ihnen die Belastung eines Kaufpreises mit einer höheren Provision.
  • Sie zahlen lediglich ein Festhonorar von etwa 1000 Euro. Sie erhalten alles, was Sie für erfolgreichen Immobilienverkauf brauchen. Besichtigungen führen Sie selbst mit potenziellen Kunden durch. Alle weiteren Verhandlungen führt Ihr Internet-Makler. Sie müssen nach einer erfolgreichen Zusage nur noch zum vom Käufer bestimmten Notar und den Kaufvertrag unterschreiben. 

Ihre Verkäuferprovision wird spätestens mit der Beurkundung des Kaufvertrages durch den Notar fällig. Entscheidend für eine Provisionsermittlung ist immer der im Kaufvertrag genannte Kaufpreis.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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