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Verlängerung der Probezeit - Wissenswertes für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Ein neuer Arbeitgeber will überzeugt werden.
Ein neuer Arbeitgeber will überzeugt werden.
Treten Sie eine neue Stelle an, sind Sie für Ihren Arbeitgeber ein Fremder. Er muss sich erst von Ihnen und Ihren Fähigkeiten ein Bild machen. Manchmal reicht die im Arbeitsvertrag vereinbarte Probezeit dafür nicht aus. Viele Arbeitgeber wünschen deswegen eine Verlängerung der Probezeit. Dies ist in verschiedenen Varianten möglich.

Eine Verlängerung der Probezeit ist besser als eine sofortige Kündigung.

Sinn und Wirkung der Probezeit

  • Arbeitsverträge werden selten ohne eine Probezeit abgeschlossen. Der Arbeitgeber kann sich zunächst nur auf Arbeitszeugnisse und den ersten Eindruck verlassen. Mit der Probezeit will er sich davon überzeugen, dass dieser Eindruck zutreffend ist und der neue Arbeitnehmer auch zu ihm und seinem Betrieb passt.
  • Mit der Vereinbarung einer Probezeit haben Sie als Arbeitnehmer keinen befristeten Vertrag geschlossen. Es bedeutet allerdings, dass Sie während der Probezeit andere Kündigungsfristen haben. Stimmen Sie also der Verlängerung der Probezeit zu, verlängert sich auch die Zeit, in der Sie weiter kurzfristig binnen von zwei Wochen und ohne Angabe von Gründen entlassen werden können.
  • Von wenigen Tarifbereichen abgesehen ist die Probezeit zumeist drei Monate lang. Bei einer Verlängerung auf sechs Monate ändert sich für die Beteiligten noch nicht viel. In Verträgen mit Auszubildenden darf die Probezeit nicht länger als vier Monate dauern und muss mindestens für einen Monat vereinbart worden sein. Eine Verlängerung bei Auszubildenden ist nur unter der Voraussetzung möglich, dass die ursprünglich vereinbarte Zeit mehr als ein Drittel ausgefallen ist. Eine Krankheit kann der Grund dafür sein.
  • Beginnen Sie als Arbeitnehmer in einem Betrieb mit mehr als 10 Arbeitnehmern, gelten für Sie die Schutzvorschriften des Kündigungsschutzgesetzes. Allerdings fängt auch dies erst nach sechs Monaten an. Aus diesem Grund ist eine Verlängerung der Probezeit über die ersten sechs Monate hinaus immer eine Entscheidung, die sich ein Arbeitnehmer gut überlegen sollte.

Wie eine Probezeitverlängerung möglich ist

  • Eine richtige Verlängerung der Probezeit über die sechs Monate hinaus ist nur in Ausnahmefällen und nur für sehr kurze Zeit möglich. War der Arbeitnehmer krank, lässt sich diese Verlängerung für vielleicht weitere zwei Wochen rechtfertigen. Die Juristen sehen das allerdings sehr kritisch und die Arbeitsgerichte könnten die Verlängerung für ungültig erklären.
  • Es gibt einen anderen Weg, der beiden Beteiligten noch eine Chance gibt, die Entscheidung für oder gegen die Weiterbeschäftigung zu prüfen. Dies ist keine Verlängerung der Probezeit mehr, sondern wird als Aufhebungsvertrag bezeichnet. Dies klingt zwar widersinnig, denn der Vertrag soll schließlich verlängert werden, hat aber seinen juristischen Sinn.
  • Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren in diesem Fall, dass der Arbeitsvertrag bis zu vier Monate nach Ablauf der Probezeit aufgehoben wird. Damit verlängert sich die Beschäftigungszeit, ihr ist aber sofort auch auf den ersten Blick ein Ende gesetzt.
  • Damit der Arbeitnehmer mehr Sicherheit hat, wird ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses in Aussicht gestellt. Voraussetzung ist, dass in diesen vier Monaten klar wird, dass er seine neue Stelle bewältigt und der Arbeitgeber den Vertrag entgegen den vorher noch bestehenden Bedenken fortsetzen will.
  • Sind Sie an einer derartigen Vereinbarung beteiligt, achten Sie darauf, dass der Grund für diesen Aufhebungsvertrag deutlich schriftlich festgehalten wird. Es geht hier darum, dass während der Probezeit keine eindeutige Entscheidung getroffen werden konnte. Durch die Verlängerung um weitere Monate wird eine Kündigung zum Ende der Probezeit verhindert.

Die Verlängerung über einen Aufhebungsvertrag mit der Zusicherung auf Weiterbeschäftigung bei Bewährung im neuen Job ist eine Chance, die vorzeitige Kündigung zu vermeiden.

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