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Verleumdung - so klären Sie Halbwahrheiten auf

Tratsch und Verleumdungen können böse Folgen haben.
Tratsch und Verleumdungen können böse Folgen haben.
Verleumdung ist etwas Schlimmes und der Gesetzgeber bietet auch einigen Schutz dagegen. Aber nach dem Motto, „Wo Rauch ist, gibt es Feuer" werden Sie es unter Umständen schwer haben gegen Verleumdungen anzukämpfen.

Was Sie benötigen:

  • Selbstbewusstsein
  • Bereitschaft zur Wahrheit
  • Klage

So können Sie sich juristisch gegen Verleumdungen wehren

  • Laut § 187 StGB ist eine Verleumdung eine öffentliche Behauptung, die Sie herabwürdigt. Das Problem ist, wenn Ihnen einer ein Verhältnis mit der Frau des Bürgermeisters andichtet, obwohl dies nicht stimmt, so ist dies in der Regel zwar ehrverletzend, aber keine Verleumdung. Es wäre nur dann eine Verleumdung, wenn die Person, die das behauptet, weiß, dass die Behauptung falsch ist. Sie müssen den Beweis antreten, dass Sie kein Verhältnis haben und dass dieses der Person auch bekannt ist.
  • § 186 StGB ist da eine bessere Grundlage für Ihren Schutz, denn bei der üblen Nachrede geht es ebenfalls um eine ehrverletzende Äußerung. Diese ist strafbar, sofern sie nicht erweislich wahr ist. In dem Fall müsste die Person, die das Gerücht verbreitet, den Beweis antreten, dass Sie ein Verhältnis mit der Frau des Bürgermeisters haben.
  • Schwierig wird es, wenn Behauptungen aufgestellt werden, die Teilwahrheiten enthalten. Wenn Herr yyy zum Beispiel eine Autowerkstatt hat, wäre folgendes Szenario denkbar: Es wird behauptet, dass Herr yyy schlecht repariert. Wenn Herr yyy tatsächlich schon mal schlecht repariert hat, dann ist die Behauptung wahr. Schließlich wird ja nicht behauptet, dass Herr yyy immer schlecht arbeitet und dies grundsätzlich so macht. Juristisch haben Sie in so einem Fall sehr schlechte Karten.

Meistens geht es ohnehin nicht darum sich juristisch zu wehren, sondern im Alltag zu bestehen.

Verhalten bei bösen Gerüchten

  • Sobald Gerüchte oder Verleumdungen auftauchen, die Ihnen im Ansehen schaden können, setzen Sie sich mit diesen aktiv auseinander. Versuchen Sie so schnell es geht, das wer - wo - wann zu klären.
  • Wenden Sie sich an denjenigen, der die Verleumdung in die Welt gesetzt hat. Versuchen Sie mit diesem eine Einigung zu erzielen. Drohen Sie nicht, sondern fragen nach dem Grund, warum er den Tratsch über sie verbreitet.
  • Gehen Sie offen und ehrlich mit den Gerüchten um. Sagen Sie sachlich, was daran stimmt und was falsch ist. Versuchen sie nicht Ihre Fehler zu rechtfertigen und machen Sie auf keinen Fall andere Menschen schlecht. So eine Schlammschlacht heizt das Klima nur auf.

Die meisten Gerüchte verebben von alleine wieder, wenn Sie darauf nicht reagieren. Nur wenn es sehr bösartige Verleumdungen sind, die ihnen ernsthaft schaden können, schalten Sie einen Rechtsanwalt ein.

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