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Verlobungsring und Ehering - Unterschiede leicht erklärt

Zwischen Verlobungsring und Ehering bestehen Unterschiede.
Zwischen Verlobungsring und Ehering bestehen Unterschiede.
Zwischen dem Verlobungsring und dem Ehering gibt es schon einige gravierende Umstände. Dies sind einmal finanzielle Argumente, können aber genauso doch amtliche Aspekte sein.

Vorteile eines Verlobungsrings

  • Ein Verlobungsring bedeutet nach althergebrachter Sitte ein Eheversprechen, welches nach einem Jahr eingelöst werden muss. Dies gilt auch heute noch in einigen abgelegenen Dörfern, in dem die Tradition noch gewahrt wird. Der sichtbare Unterschied zwischen einem Verlobungsring und einem Ehering besteht darin, dass beim Ring der Frau in den meisten Fällen ein besonderer Stein eingearbeitet ist,
  • In der heutigen Zeit wird auf der Erfüllung des Eheversprechens besonders in den Städten nicht mehr bestanden. Der Verlobungsring ist hier lediglich das sichtbare Zeichen, dass man schon vergeben ist. Amtliche Vorteile gibt es beim Verlobungsring nicht, denn Sie haben noch keine steuerlichen Vorteile und immer noch die Steuerklasse eins. Wohnen Sie mit dem Verlobungsring allerdings schon zusammen, dann gelten Sie bei Arbeitslosengeld II als eine Bedarfsgemeinschaft. Zudem haben Sie bei einem schweren Unfall Ihres Verlobten noch kein Mitspracherecht, was die medizinische Betreuung betrifft.

Vorteile eines Eherings

  • Ein Ehering ist das sichtbare Zeichen, dass Sie auch amtlich verbundene Eheleute sind. Sie werden sowohl steuerlich als auch gesellschaftlich als eine Lebensgemeinschaft angesehen. Durch den Ehering haben Sie bei der Auswahl der Steuerklassen die Wahl zwischen drei/fünf, vier/vier oder fünf/drei, falls die Ehefrau wesentlich mehr verdient. Verdienen Sie beide annähernd gleich, so ist für Sie die Steuerklasse vier/vier am günstigsten. Sie zahlen zwar vorab ein wenig mehr Steuern, können diese jedoch durch die Steuereinkommenserklärung wieder zurückholen. Zudem sind die Kosten der Hochzeit absetzbar.
  • Doch durch den Ehering sind Sie gesellschaftlich in einer besseren Position. Sie können gegenseitig ohne besondere Vollmacht auf das Konto Ihres Ehepartners zugreifen, sobald die Heirat in den Unterlagen vermerkt ist. Für den Fall eines schweren Unfalls muss der Arzt Ihnen genaue Auskunft geben über den tatsächlichen Gesundheitszustand. Bei medizinisch schwierigen Entscheidungen ist der Arzt verpflichtet, Ihrem Wunsch nachzukommen.
  • Zudem haben Sie bei Versicherungen den Vorteil, dass Sie als Eheleute noch ein paar Prozentpunkte weniger an Prämie zahlen brauchen. Schließlich ist kein Mensch dazu geboren, allein zu bleiben.
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