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Verlust vom Fahrzeugbrief - so erhalten Sie neue Kfz-Papiere

Wer ein Auto kauft, bekommt die Schlüssel und meist auch den Fahrzeugbrief ausgehändigt.
Wer ein Auto kauft, bekommt die Schlüssel und meist auch den Fahrzeugbrief ausgehändigt.
Der Fahrzeugbrief, in der Amtssprache Zulassungsbescheinigung II genannt, ist die notwendige Urkunde, die den Inhaber als Eigentümer eines Kraftfahrzeuges ausweist. Der Besitzer ist legitimiert, sämtliche Statusänderungen vorzunehmen. Nur mit dem Nachweis dieses Dokuments sind Sie berechtigt, eine Ummeldung, Abmeldung oder Zulassung des Fahrzeugs vorzunehmen. Deshalb empfehlen die Zulassungsbehörden jedem Besitzer eines Kfz, den Fahrzeugbrief sorgsam aufzubewahren, vor Beschädigung und Verlust zu schützen. Stellen Sie dennoch den Verlust des Fahrzeugbriefs fest, müssen Sie dies unverzüglich dem zuständigen Zulassungsamt melden.

Was Sie benötigen:

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Tel I),
  • Personalausweis oder gültigen Reisepass,
  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug,
  • Einverständniserklärung der Eltern,
  • Diebstahlsanzeige / Versicherungsanzeige,
  • eidesstattliche Versicherung

So beantragen Sie einen neuen Fahrzeugbrief

  • Informieren Sie das für Ihren Wohnort zuständige Zulassungsamt sofort!
  • Melden Sie den Verlust des Fahrzeugsbriefs telefonisch, schrifltich, per Fax oder Mail und beantragen Sie einen neuen Kfz-Brief.
  • Den Antrag müssen Sie aber persönlich bei der Zulassungsbehörde stellen und diese Unterlagen vorlegen: den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Tel I), Ihren Personalausweis oder gültigen Reisepass des Fahrzeughalters, als Inhaber eines Firmenwagens müssen Sie die Gewerbeanmeldung oder den Handelsregisterauszug nachweisen, alle Minderjährigen benötigen neben einem gültigen Ausweis auch die Einverständniserklärung des Vormundes oder der Eltern, die Diebstahlsanzeige bei der Polizei, falls es sich um eine unrechtmäßige Entwendung handelt, die Versicherungsanzeige, falls die Fahrzeugpapiere bei einem Einbruchdiebstahl in der Wohnung verloren gingen sowie eine eidesstattliche Versicherung vom Eigentümer des Fahrzeugs.

Eidesstattliche Versicherung zum Verlust der Kfz-Papiere

Verlangt das Amt eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Fahrzeugbriefs? Dann können Sie diese vor einem Mitarbeiter der Zulassungsstelle oder einem Notar abgeben und erhalten dafür eine schriftliche Bestätigung. Am einfachsten ist es, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung direkt bei der Zulassungsstelle vornehmen zu lassen. Sie können diese direkt im Amt durch Niederschrift erklären lassen. Wird das Fahrzeug als Firmenwagen geführt, muss der Geschäftsführer bzw. Prokurist die eidesstattliche Versicherung abgeben.

Wann bekommen Sie Ersatz bei Verlust des Fahrzeugbriefs? 

  • Ist der Antrag für den neuen Fahrzeugbrief gestellt, wird der verlorene Brief durch die Zulassungsstelle „aufgeboten“. Das heißt: Die Zulassungsstelle meldet den Verlust des Fahrzeugbriefs an das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg und diese Behörde veröffentlicht den verlorenen Kfz-Brief im Verkehrsblatt. 
  • Die Veröffentlichung im Verkehrsblatt räumt allen Institutionen und Dienstleistern, die Briefe besitzen (wie z.B. Händler, Leasinggeber, Banken), das Recht ein, innerhalb von 14 Tagen gegen die Aushändigung des Ersatzbriefes Einwände zu erheben. Vorausgesetzt, sie sind im Besitz des Fahrzeugbriefes. Dann verhindern sie mit dem Einspruch eine Doppeltausstellung der Urkunde.

Dauer, Kosten und Pflichten nach der Antragstellung 

  • Durch das Aufbieten des verlorenen Fahrzeugbriefs ergibt sich für Sie eine Wartezeit auf den neuen Kfz-Brief. Denn die Zulassungsbehörde stellt den Ersatzbrief nicht sofort, sondern innerhalb von maximal 4-6 Wochen aus.
  • Innerhalb der Wartezeit ist eine Ummeldung, Abmeldung oder Neuzulassung nicht möglich.
  • Die Kosten für den Ersatzbrief belaufen sich auf ca. 80 €. Rund 70 € kostet die Ausstellung des neuen Kfz-Briefes, 10 € müssen Sie für die eidesstattliche Versicherung einplanen.
  • Findet sich der Fahrzeugbrief wider Erwarten an, weil sie ihn z.B. während des Umzugs verlegt hatten und glaubten, ihn verloren zu haben, müssen Sie dies ebenfalls der Zulassungsstelle melden.
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