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Verlustnachtrag erstellen - so geht's

Der Verlustnachtrag bringt später oft finanzielle Vorteile.
Der Verlustnachtrag bringt später oft finanzielle Vorteile.
Es kann durchaus passieren, dass Sie durch die Anhebung der Steuerpflichtgrenze und der Freibeträge keine Steuern zahlen brauchen. Sie müssen im ersten Jahr trotzdem eine Steuererklärung in Form eines Verlustnachtrags erstellen.

Was bedeutet ein Verlustnachtrag?

  • Für das Finanzamt ist es ein erheblicher Unterschied, ob Sie alleinstehend sind und somit einem weitaus höheren Steuersatz unterliegen als Paare, welche entweder die Kombination III/V oder IV/IV gewählt haben. Wenn Sie zudem noch Lohnersatzleistungen erhalten haben, kann es unter Umständen sein, dass Ihr Bruttoeinkommen diesmal unterhalb der Steuerpflichtgrenze liegt.
  • Eine Steuererklärung kann nicht nur gemacht werden, wenn Sie im vergangenen Jahr eine steuerpflichtige Tätigkeit ausgeübt haben. Sie können auch eine negative Steuererklärung machen, wenn Sie trotzdem erhebliche Aufwendungen hatten und diese unter Umständen auch in der Anlage N eintragen. Damit erzielen Sie einen negativen Steuerbescheid in Form eines Verlustnachtrages, welcher sich ein oder zwei Jahre später als Gutschrift bei der Steuererklärung herauskristallisiert.

Der Verlustnachtrag sichert Ihnen Vorteile

  • Waren Sie vielleicht während des letzten Jahres arbeitslos, so zahlten Sie während dieses Zeitraums zwar keine Steuern, doch Ihre abzusetzenden Ausgaben waren trotzdem vorhanden. Wenn abzusehen ist, dass Sie recht bald wieder eine steuerpflichtige Tätigkeit ausüben, können Sie die entstandenen Ausgaben als Verlustnachtrag geltend machen. Dafür brauchen Sie im Hauptblatt der Steuererklärung nur die „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ anzukreuzen und der Finanzbeamte erkennt sofort, dass Sie hier Ihre anfallenden steuermildernden Ausgaben geltend machen.
  • Haben Sie Aufwendungen für Ihre eigene Berufsausbildung oder andere außergewöhnliche Belastungen, so können Sie diese auch noch im Hauptteil geltend machen. Die größten Möglichkeiten der steuerlichen Gutschrift haben Sie in der Anlage N, in der Sie alle Ihre Lohnersatzleistungen in den Zeilen 27 bis 29 aufführen und den Zeitraum dafür in der Zeile 30 genau auflisten. In den Werbungskosten haben Sie dann weitere Möglichkeiten, Ihr zukünftiges zu versteuerndes Einkommen erheblich zu reduzieren.
  • Machen Sie beispielsweise weit außerhalb eine Umschulung oder Weiterbildung, so können Sie die entstehenden Kosten für Ihre Heimfahrt geltend machen. Die Anlage N wird hierbei für Sie schon fast zur Goldgrube. Zwar bekommen Sie diese entstehenden Gelder nicht im gleichen Jahr ausbezahlt - Ihre Gutschrift aus Ihrem Verlustnachtrag wird aber Ihrer nächsten Steuererklärung angerechnet, sodass sich Ihre Steuerrückerstattung später erheblich erhöht.
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