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Vermittlervertrag - darauf sollten Sie achten

Makler verdienen Anerkennung.
Makler verdienen Anerkennung. © S._Hofschlaeger / Pixelio
Vermittler machen schnelle Geschäfte. Gut ist das Geschäft aber nur, wenn auch die Provision fließt und der Kundenkontakt nicht missbraucht wird. Mit einem gut formulierten Vermittlervertrag sollten Sie Ihre Rechte wahren.

Vermittler haben ein schwieriges Leben. Ihre Dienstleistung wird oft missbraucht und ausgenutzt. Sobald der Kontakt zum Kunden hergestellt ist, kommt bei manchen Kunden offenbar das Bedürfnis auf, den Vermittler außen vor zu lassen und auf seine Dienste zu verzichten. Um Ihre Rechte als Vermittler zu wahren, hilft Ihnen ein Vermittlervertrag.

Verzichten Sie keinesfalls auf einen Vermittlervertrag

  • Egal, ob Sie Immobilien oder sonstige Verträge vermitteln, entscheidend ist, dass der Kunde Sie anspricht, weil er über Sie Kontakt zu einem Vertragspartner oder einem Geschäft bekommt, zu denen er ohne Ihre Dienste keinen Zugang hätte.
  • Texten Sie einen einfachen Vermittlervertrag. Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Zusicherungen oder die scheinbare Seriosität Ihres Kunden. Bei Geld setzen oft Verstand und Anstand aus.

Diese Details sollten Sie vereinbaren

  • Bezeichnen Sie Ihren Namen und die Personalien Ihres Kunden.
  • Beschreiben Sie das Geschäft, das Sie vermitteln wollen, ohne dass Sie allzu viele Details nennen.
  • Vereinbaren Sie konkret eine im Erfolgsfall an Sie zu bezahlende Provision. Vermerken Sie konkret, ob die Provision von Ihrem Kunden selbst oder dem vermittelten Geschäftspartner an Sie zu bezahlen ist. Erwähnen Sie, ob Mehrwertsteuer anfällt.
  • Weisen Sie darauf hin, dass die Provision im Erfolgsfall anfällt und dann sofort fällig und zahlbar ist.
  • Vermitteln Sie einen Immobilienkaufvertrag, sollten Sie Ihren Provisionsanspruch in den Notarvertrag hineinschreiben lassen.

Vereinbaren Sie Quellenschutz

  • Formulieren Sie eine Quellenschutzvereinbarung. Verpflichten Sie Ihren Kunden, nur mit Ihrer Zustimmung - oder noch besser - überhaupt keinen direkten Kontakt mit dem vermittelten Geschäftspartner aufzunehmen.
  • Vereinbaren Sie eine Vertragsstrafe in angemessener Höhe für den Fall, dass der Kunde Sie umgeht. Verpflichten Sie den Kunden auch, nicht über vorgeschobene Dritte Kontakt zum Geschäftspartner herzustellen und jegliche Art von Umgehungsgeschäft verboten ist.
  • Sofern Sie Aufwendungen tätigen, können Sie mit dem Kunden vereinbaren, dass er diese Aufwendungen in konkret bezeichneten Beträgen, unabhängig vom Eintritt des Vermittlungserfolges, bezahlen muss.
  • Im Idealfall verpflichten Sie in einem weiteren Vermittlervertrag auch Ihren Geschäftspartner, nur über Sie Kontakt zum Kunden zu suchen und Sie in alle vertraglichen Verhandlungen einzubeziehen.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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