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Versicherung - nach Falschberatung Geld zurückholen

Bei Falschberatung durch die Versicherung können Sie Schadensersatz fordern.
Bei Falschberatung durch die Versicherung können Sie Schadensersatz fordern.
Es gibt Schätzungen vom Verbraucherministerium und der Verbraucherzentrale Bundesverband, dass falsche Beratung bei Geldanlagen und Versicherungen jedes Jahr Schäden von mehreren Milliarden Euro verursacht. Die Dunkelziffer ist bestimmt höher als die regelmäßig genannten 20 bis 30 Milliarden Euro, da viele Fälle nicht bekannt werden und es keine einheitliche Definition von Falschberatung gibt. Vor allem durch geschlossene Fonds sowie Lebens- und Rentenversicherungen verlieren viele Verbraucher Geld. Wann können Sie Vermittler und Verkäufer haftbar machen?

Das Gesetz schützt Sie als Verbraucher, wenn Sie falsch beraten werden oder zu teure oder unnötige Produkte angeboten bekommen. Der Vermittler haftet für seine Empfehlungen, so will es das Gesetz; notfalls mit seinem kompletten Vermögen.

Der Vermittler muss für seine Tipps einstehen

Falschberatung ist zwar nicht erlaubt. Doch den Nachweis müssen im Ernstfall nicht die Versicherung oder deren Vertreter, sondern Sie als Versicherungsnehmer erbringen.

  • Da es genügend Lücken gibt, müssen Sie als Verbraucher auf einige Dinge achten. Eine Freizeichnung von der Haftung sollten Sie nicht unterschreiben.
  • Achten Sie darauf, dass der Vermittler seiner Pflicht bezüglich der Dokumentation und Information nachkommt. Unterschreiben Sie ein Beratungsprotokoll nicht einseitig, sondern immer gemeinsam mit dem Vermittler.
  • Lassen Sie sich die Registrierungsnummer und gegebenenfalls den Nachweis der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zeigen. Bei einem firmengebundenen Versicherungsvertreter sollten Sie einen Tätigkeitsnachweis bei der angegebenen Versicherung einholen.

Was bedeutet Falschberatung?

Es gibt Versicherungsverträge, wie die mit einer privaten Krankenversicherung (PKV), die wie eine "Ehe auf längere Zeit" sind. Als Kunde sollten Sie sichergehen können, dass dieser Versicherungsvertrag auch eine lange Zeit bestehen bleibt.

  • Weil für den Vermittler besonders im Versicherungsgeschäft PKV regelmäßig eine neue und höhere Provision winkt, kommt es zum Umdecken. Nicht selten werden Vertreter von den Versicherungsgesellschaften dazu animiert. Diese sorgen häufig zum Jahresende mit finanziellen Anreizen für eine Ankurbelung des Neugeschäfts durch Umdecken. Sie versprechen ihren Vertretern und Vermittlern hohe Provisionen, Boni und Sonderzahlungen. Kunden sollen bestehende PKV-Verträge kündigen und sich neu eindecken.
  • Wenn der Versicherungsverkäufer einen bestehenden PKV-Vertrag kündigt, hinsichtlich der neuen Versicherung jedoch eine Fehlanzeige herrscht, haftet dieser für die Folgen. Die Kündigung ist zwar unwirksam, doch einer Wiederaufnahme zu bis dato gewährten Bedingungen muss der vormalige Krankenversicherer nicht zustimmen. Eine erneute Risikoprüfung kann wegen Vorerkrankungen zu einem deutlich höheren Beitrag führen.
  • Als Kunde müssen Sie das nicht hinnehmen. Den Differenzbetrag können Sie vom Versicherungsvertreter einfordern. Übernehmen wird den Schaden im günstigsten Fall bei einem unabhängigen Vertreter dessen Vermögensschadenhaftpflicht, bei einem Ausschließlichkeitsvertreter die Versicherungsgesellschaft.
  • Sie sollten sich bei Ärger mit dem Versicherer oder einer Falschberatung erst an einen Versicherungsombudsmann wenden. Kann keine Einigung erzielt werden, bleibt nur der Weg vor Gericht.

Versicherung - Vermittler müssen aufklären

  • Versicherungsvermittler und Versicherungsmakler sind zum Aufklären verpflichtet. Das bedeutet, eine neu angebotene PKV muss hinsichtlich der Leistungen gleichwertig sein.
  • Nicht gestattet ist, einen billigeren Beitrag zu dann auch schlechteren Leistungen anzubieten. Sind Sie laut Beratungsprotokoll mit einer Minderleistung und billigeren Beitrag einverstanden, verfällt Ihr Recht bei "Falschberatung". 
  • Möchten Sie sich Haftungsansprüche durch falsche Beratung gegenüber dem Vermittler offenhalten, müssen Sie bereits vor dem Ernstfall für Beweise sorgen. Einen wichtigen Trumpf halten Sie mit einem von beiden Seiten unterzeichneten Beratungsprotokoll in der Hand. 

Eines sollten Sie nicht tun: Unterschreiben Sie niemals einen Protokollverzicht. Denn das würde Versicherung und Vermittler von jeglicher Haftung befreien.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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