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Versteuerung von Überstunden - wie Zulagen versteuert werden

Bei vielen Überstunden und steigender Besteuerung Freizeitausgleich favorisieren
Bei vielen Überstunden und steigender Besteuerung Freizeitausgleich favorisieren
Überstunden gehören in deutschen Büros zum normalen Arbeitsalltag. Während leitende Mitarbeiter Mehrarbeit unvergütet hinnehmen müssen, darf der einfache Angestellte eine angemessene Vergütung erwarten. Wenn Arbeitnehmer Überstunden leisten müssen, stellt sich ihnen berechtigterweise die Frage, was sie dafür vom Arbeitgeber erhalten und mit welcher Versteuerung der Mehreinnahmen sie rechnen müssen.

Besonders am Jahresende fallen jede Menge Überstunden an. Da bleibt Ärger zwischen Mitarbeitern und Chef  nicht immer aus. Mitunter müssen übertariflich bezahlte Arbeitnehmer für ihren Arbeitgeber unbezahlte Mehrstunden erledigen. Die Versteuerung des erhöhten Gesamteinkommens kann unter Umständen einen Freizeitausgleich attraktiver machen.

Freiwillig Überstunden schieben - Bezahlung fällt aus

In vielen Wirtschaftsbereichen sind Überstunden üblich. Wenn das Weihnachts- oder Jahresendgeschäft ansteht, geht es ohne Mehrarbeit überhaupt nicht.

  • Als allgemeines Gesetz gilt, dass Ihnen der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts Mehrarbeit anordnen darf. Die Vergütung richtet sich nach den Regelungen in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag, nach dem Gesetz oder nach der Betriebsvereinbarung.
  • In den meisten Fällen werden Überstunden so wie normale Arbeitsstunden bezahlt. Wenn Sie einen Zuschlag beanspruchen wollen, muss dieser entweder vereinbart oder branchenüblich sein.
  • Etwas problematischer stellt sich Mehrarbeit, die der Chef nicht angeordnet hat. Sie machen das freiwillig auf eigene Initiative oder gegen den Willen Ihres Arbeitgebers. Ohne beweiskräftige Absprache sollten Sie nicht auf Ansprüche auf Vergütung oder Freizeitausgleich bestehen.

Versteuerung von Mehrarbeit und Zulagen

  • Maximal erlaubte Überstundenzahlen sind im Arbeitszeitgesetz geregelt. Das Arbeitszeitgesetz geht von einer Höchstarbeitszeit pro Woche von 60 Stunden (Arbeitstage Montag bis Samstag).
  • Die Arbeitszeit darf auf 10 Stunden täglich verlängert werden. Der Arbeitgeber muss Sie bei zu vielen Arbeitsstunden notfalls zwangsbeurlauben.Pauschale Klauseln müssen Sie nicht hinnehmen.
  • Die Vergütung von Mehrarbeit kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Sie können einen Freizeitausgleich verlangen und entsprechend mehr Urlaub machen. Im anderen Fall steht Ihnen die Bezahlung der Mehrarbeit zu.
  • Für Lohnempfänger ist die Regelung meist einfach. Jede Mehrstunde wird mit dem üblichen Stundensatz abgegolten. Leistungs- oder Erschwerniszulagen werden gleichfalls weiter bezahlt.
  • Für Gehaltsempfänger müssen extra Regelungen getroffen werden. Pauschale Klauseln müssen Sie nicht hinnehmen. Die Abgeltung muss in Zahlen nachvollziehbar aufgeführt werden.
  • In einigen Arbeits- und Tarifverträgen finden Sie Zuschläge, vereinbart oder branchenüblich. An Werktagen sind 25 Prozent, an Sonn- und Feiertagen 50 Prozent üblich. Die Zuschläge verlieren sich nicht bei Freizeitausgleich.

Die Versteuerung erfolgt mit dem Lohn/Gehalt. Erhöht sich Ihr Verdienst, zahlen Sie mehr Steuern und insgesamt höhere Sozialabgaben. Erhöht sich aufgrund der höheren Bruttoeinkünfte Ihr persönlicher Steuersatz, kann sich die Steuerprogression negativ auswirken.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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