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Vertrag für Freiberufler - darauf sollten Sie als Handelsvertreter achten

Ein Handelsvertreter hat besondere Aufgaben.
Ein Handelsvertreter hat besondere Aufgaben.
Als Handelsvertreter hat man besondere Berufsanforderungen, deshalb sollten Sie beim Vertrag für Freiberufler auf ein paar Punkte besonders achten, um später keine Probleme zu bekommen.

Was Sie benötigen:

  • Vertrag
  • Fachmann für Handelsvertreterrecht
  • CDH

Der Vertrag darf keine Gesetze überschreiten

  • Gerade bei Personen, die Freiberufler sind und als Handelsvertreter arbeiten, ist die Gefahr groß, dass man mit Verträgen konfrontiert wird, die gesetzlich gar nicht statthaft sind. Wenn Sie selbst keine große Erfahrung in dem Bereich haben, lassen Sie den Vertrag beispielsweise vom CDH (Centralverband deutscher Handelsvertreter) prüfen, dort kann man Ihnen sagen, was Sie nicht unterschreiben sollten.
  • Es dürfen im Vertrag für Freiberufler keine Klauseln enthalten sein, die Ihre Existenz gefährden könnten, beispielsweise Abschnitte über zulässige weitere Vertretungen, die Sie ausüben möchten. Es ist zwar verständlich, wenn die vertretene Firma nicht möchte, dass Sie mit dem „Bauchladen“ unterwegs sind, aber es darf beim selbstständigen Handelsvertreter keine Verbote bezüglich anderer Firmen geben, es sei denn, es handelt sich um direkte Konkurrenz. Das sollte aber auch in Ihrem Interesse sein, denn man kann jeden „Staubsauger“ nur einmal verkaufen.

Als Freiberufler müssen Sie sich absichern

  • Achten im Vertrag für Freiberufler darauf, wie die Berichterstattung geregelt ist. Sie sind als selbstständiger Handelsvertreter Ihr eigener Chef und müssen sich nicht mit Auflagen abfinden, die eine permanente Berichterstattung fordern. Dass eine Firma Auskunft über den Stand der Dinge haben möchte, ist klar, aber das sollte im Rahmen bleiben. Konkret bedeutet das, dass Sie nicht verpflichtet werden können, tägliche Rapporte abzuliefern.
  • Als Reisender sieht das etwas anders aus, denn Sie sind dann ein Angestellter, der weisungsgebunden ist. Dort bekommen Sie ein Festgehalt und die vertretene Firma kann die Berichterstattung fordern.
  • Im Vertrag für Freiberufler als Handelsvertreter sollten auch die Haftungsausschlüsse geregelt sein, denn sonst müssen Sie eventuell für fehlerhafte Ware haften. Sie haben aber nur den Auftrag einer Vermittlung. Das Gleiche gilt für Reklamationen, das ist Aufgabe der Firma, es kann jedoch sein, dass man Ihre Meinung vor Ort dazu wissen möchte.
  • Eine Lagerhaltung sollten Sie ausschließen, denn das ist oft mit hohen Kosten verbunden und im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses bleiben Sie auf der Ware sitzen.
  • Achten Sie auf die Provisionen, diese sollten in einem geschützten Gebiet für alle Vorgänge ausbezahlt werden, denn sonst haben Sie das Problem der Beweisbarkeit, wenn die Firma behauptet, dass Sie mit der Anbahnung des Geschäftes nichts zu tun hatten. Kunden entscheiden sich meist erst später zum Kauf und rufen eventuell direkt bei der Firma an, um zu ordern. Das gilt dann als Inbound und Sie würden leer ausgehen, obwohl der Kunde aufgrund Ihres Erstkontaktes bestellt hat.
  • Erlaubt sind auch keine Klauseln, die Strafen regeln, im Falle eines Wettbewerbsverbotes über mehrere Jahre, denn im Falle einer Kündigung müssen Sie die Möglichkeit haben, in Ihrem Bereich weiter arbeiten zu können.
helpster.de Autor:in
Lilo Delius
Lilo DeliusGesundheit ist für Lilo ein wichtiger Aspekt ihres Lebens. Sie interessiert sich für alle medizinischen Facetten, von der Psychologie bis hin zu Auswirkungen von Sport auf die Genesung und das Älterwerden. Ein nachhaltiger, fitter Lebensstil und ein verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen sind ihr für ihre Familie & Kinder wichtig.
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