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"Verzicht auf Einrede der Verjährung" - die juristische Formulierung einfach erklärt

Verhandeln ohne Zeitdruck Dank Verzicht auf die Einrede der Verjährung.
Verhandeln ohne Zeitdruck Dank Verzicht auf die Einrede der Verjährung.
Gerade in vermögensrechtlichen Rechtstreitigkeiten taucht bei Einigungsversuchen immer wieder die Forderung nach einem "Verzicht auf die Einrede der Verjährung" auf. Aber was genau ist damit gemeint?

Worauf genau der Verzicht fußt

  • Der so genannte "Verzicht auf die Einrede der Verjährung" fußt auf der im BGB geregelten Tatsache, dass Ansprüche, die Parteien gegeneinander haben können, nach Ablauf einer bestimmten Frist (in der Regel drei Jahre) verfallen, um Rechtssicherheit herzustellen.
  • Denn die Partei, die gemäß dem Anspruch zu leisten hätte, soll nicht zeitlebens damit rechnen müssen, erneut mit der Forderung konfrontiert zu werden, sondern vielmehr davon ausgehen dürfen, dass die Sache nach Ablauf der Verjährungsfrist erledigt ist. Das kommt auch der Rechtsprechung sehr entgegen, die anderenfalls aufwendige Recherchen betreiben müsste, um nach langer Zeit herauszufinden, ob der behauptete Anspruch tatsächlich besteht.
  • Daher haben in einem Rechtsstreit die Parteien die Möglichkeit der "Einrede der Verjährung", Sie können sich also (soweit dies zutrifft) darauf berufen, dass der Anspruch der Gegenseite bereits verjährt sei.
  • Verzichtet man also auf die "Einrede der Verjährung", gibt man dem Gegner die Möglichkeit, Forderungen auch nach Ablauf der Verjährungsfrist noch gerichtlich geltend zu machen.

Einreden müssen vorgebracht werden

  • Das juristische Mittel der "Einrede" zeichnet sich dadurch aus, dass es vom Gericht nur zu beachten ist, wenn eine der Parteien dieses auch tatsächlich ausgesprochen hat.
  • Anders als für die Einwendung, die gleich durch das Gericht abzuprüfen ist, gilt bei der Einrede: "Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden" - wenn also eine Partei es versäumt, die "Einrede der Verjährung" auszusprechen, muss geleistet werden; und zwar auch dann, wenn der Anspruch bereits verjährt ist.

Verjährungsverzicht - was Sie darüber wissen sollten

  • Der Verzicht auf die Einrede der Verjährung wird vor allem dann ausgesprochen, wenn die Parteien versuchen, zu einer außergerichtlichen Einigung zu gelangen.
  • Liegt der eigentliche Verjährungstermin innerhalb der Verhandlungszeit, müssten die diskutierten Ansprüche zur Vermeidung einer Verjährung rechtshängig gemacht werden, was wiederum Gerichtskosten, Anwaltskosten und Zeitaufwendungen bedeutet. Bei einem Verzicht auf die Einrede der Verjährung können solche Maßnahmen unterbleiben, denn die Verjährung spielt nun für diese Auseinandersetzung keine Rolle mehr.
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