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Viel Geld verdienen in kurzer Zeit - so geht's mit Ferienjobs

Ein Ferienjob bessert das Taschengeld auf.
Ein Ferienjob bessert das Taschengeld auf.
Die Ferien sind eine gute Zeit, um schnell ein wenig Taschengeld zu verdienen. Die festen Angestellten machen während der Ferienzeit oft Urlaub, daher bieten viele Unternehmen Jobs für Schüler und Studenten an. Ab einem Alter von 15 Jahren kann richtig gearbeitet und viel Geld in kurzer Zeit verdient werden.

Was Sie benötigen:

  • Lohnsteuerkarte

Um viel Geld in kurzer Zeit zu verdienen, sollte man frühzeitig nach einem Ferienjob Ausschau halten. Die besten Stellen sind begehrt und daher schnell besetzt. Von anderen Schülern, Bekannten und Verwandten kann man erfahren, in welchen Firmen gut bezahlt wird.

In den Ferien viel Geld verdienen

  • In der Tageszeitung oder in anderen Zeitungen werden häufig Ferienjobs angeboten.
  • Auch im Internet gibt es viele Stellenbörsen.
  • Eine Nachfrage lohnt sich auch bei der Bundesagentur für Arbeit.
  • Oftmals werden Ferienjobs gar nicht öffentlich bekannt gegeben, deshalb ist es sinnvoll, sich im Freundes- oder Verwandtenkreis umzuhören.
  • Man kann aber auch direkt bei den Firmen anfragen, bei denen man gern arbeiten würde.

In kurzer Zeit viel arbeiten

Was und wie viel in den Ferien gearbeitet werden darf, bestimmt das Jugendarbeitsschutzgesetz, das für Jugendliche bis zur Volljährigkeit gilt. Mit seinen Bestimmungen soll verhindert werden, dass Jugendliche durch zu frühe oder zu schwere Arbeit Schäden erleiden. Je nach Alter gibt es Gesetze, die bei der Beschäftigung eines Teenagers eingehalten werden müssen.

  • Schüler zwischen 13 und 15 Jahren dürfen nicht mehr als zwei Stunden täglich arbeiten und nur Tätigkeiten wie Zeitungen austragen oder Babysitten ausüben. Am Wochenende, ab 18 Uhr abends und in der Nacht dürfen sie gar nicht arbeiten.
  • Im Alter von 15 bis 18 Jahren darf bei einem Ferienjob bis zu 40 Stunden in der Woche gearbeitet werden. Allerdings dürfen im ganzen Kalenderjahr nicht mehr als vier Wochen gearbeitet werden. Diese vier Wochen Arbeit können am Stück geleistet oder auf verschiedene Ferien verteilt werden. Zwischen den Arbeitseinsätzen müssen mindestens zwölf Stunden Freizeit liegen. Auch diese Altersgruppe darf an Wochenenden und Feiertagen nicht beschäftigt werden und die Arbeitszeit muss zwischen 6 Uhr am Morgen und 20 Uhr abends liegen. Allerdings gibt es für bestimmte Branchen, wie die Landwirtschaft oder die Gastronomie, Ausnahmen. 
  • Grundsätzlich dürfen Schüler keine schweren oder gefährlichen Arbeiten ausführen und sie müssen vor Hitze, Kälte und Lärm geschützt werden.
  • Ab 18 gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz nicht mehr, dann kann wie ein Erwachsener gearbeitet werden.

In kurzer Zeit ohne Abgaben viel Geld verdienen

  • Für einen Ferienjob wird eine Lohnsteuerkarte benötigt, die die Gemeinde ausstellt.
  • Bis zu einem Betrag von 400 Euro monatlich ist der Arbeitslohn steuerfrei. Darüber hinaus werden zwar Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag abgezogen, in vielen Fällen werden diese jedoch mit der Einkommensteuererklärung am Ende des Jahres zurückgezahlt.
  • Das Finanzamt legt die Summe fest, die jeder jährlich verdienen darf, ohne Steuern zu zahlen. Diese Höchstgrenze nennt sich Steuerfreibetrag.
  • Das Unternehmen, das einen Schüler beschäftigt, hat für den gesetzlichen Unfallschutz zu sorgen. Unfälle, die bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin passieren, sind dadurch versichert.
  • Wer sein Geld in kurzer Zeit verdient, das heißt in weniger als 50 Tagen im Jahr oder in zwei Monaten am Stück, braucht keine Beiträge zur Sozialversicherung zu bezahlen.

Die Anrechnung des verdienten Geldes auf staatliche Leistungen

  • Wer Bafög bezieht, darf sich etwas hinzuverdienen, ohne dass seine Leistungen gekürzt werden.
  • Kinder von Arbeitslosen, die das Arbeitslosengeld I beziehen, können so viel verdienen, wie sie wollen, ohne dass es einen Einfluss auf das Arbeitslosengeld der Eltern hat.
  • Kinder von Arbeitslosen, die das Arbeitslosengeld II, also Hartz IV beziehen, müssen ihren Ferienjob melden. Allerdings gibt es auch hier hohe Freibeträge.
  • Kindergeld muss bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze zurückgezahlt werden. Daher ist es oft sinnvoll, etwas weniger zu verdienen und dafür das Kindergeld weiter zu beziehen.
  • Bei Geringverdienern, die einen Kinderzuschlag erhalten, dürfen die Kinder nur wenig in den Ferien verdienen, ohne den Anspruch auf diese Leistung zu verlieren.
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