Alle Kategorien
Suche

VL-Vertrag vorzeitig kündigen - das sollten Sie beachten

VL-Vertrag bringt Zinsen, Cents sparen nicht.
VL-Vertrag bringt Zinsen, Cents sparen nicht.
Vermögenswirksame Leistungen sollen dem Arbeitnehmer Vorteile beim Sparen bieten. Dafür hat der Gesetzgeber Prämien als Bonus bereitgestellt, damit der Sparer leichter sein Ziel erreicht. Auch viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern an, sich durch den gesetzlich festgelegten Betrag zu beteiligen. Deshalb ist es schwierig, seinen VL-Vertrag vorzeitig zukündigen. Wenn Sie vorhaben, Ihren VL-Vertrag vorzeitig zu kündigen, sollten Sie sich dies vorher gut überlegen.

Was Sie benötigen:

  • einen guten Überblick
  • eine gute Beratung

VL-Vertrag auflösen - bringt Verluste

Erforschen Sie bei sich selbst den Grund, weshalb Sie Ihren VL-Vertrag vorzeitig kündigen wollen. Ist der Auslöser ein finanzieller Engpass, sollten Sie nicht voreilig und überstürzt handeln.

  • Ihr selbst eingezahltes Geld bleibt Ihnen meistens nur bei dem VL-Vertrag einer Bausparkasse erhalten.
  • Bei Fonds gilt immer der gerade gültige Verkaufsindex.
  • Bei einer Lebensversicherung gilt der Rückkaufswert.
  • Sie werden ganz sicher mit Verlusten zu rechnen haben, wenn Sie den VL-Vertrag vorzeitig kündigen.
  • Dann sind die Prämien an Arbeitgeber und Staat zurückzuzahlen. Dieses geht automatisch gleich von der Summe an den Absender zurück.

Vorzeitig beraten lassen - Fehler vermeiden

Haben Sie steuerliche Vergünstigungen erhalten, wird das zuständige Finanzamt Ihnen diese in Rechnung stellen.

  • Besser ist es, den VL-Bertrag nicht gleich vorzeitig zu kündigen.
  • Sprechen Sie das Unternehmen Ihrer Sparform an. Lassen sie sich beraten und eine Lösung finden.
  • Man kann den VL-Vertrag ruhen lassen, bis die finanzielle Krise überbrückt ist. Selbst wenn sie nie wieder was einzahlen, ist es günstiger den VL-Vertrag im Bestand zu lassen, als den VL-Vertrag vorzeitig zu kündigen.
  • Ist Ihnen - aus welchen Gründen auch immer - die monatliche Ansparsumme zu hoch, dann lassen Sie Ihren Anteil doch weg.
  • Bei vielen Formen der VL-Verträge reicht auch der Betrag Ihres Arbeitgebers aus. Ist dies bei Ihrem VL-Vertrag nicht möglich, sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater oder dem Lohnsteuerhilfeverein.
  • Dort wird man Sie beraten, dass Sie evtl. einen Freibetrag auf Ihrer Steuerkarte erhalten. Damit hätten Sie monatlich mehr netto als vorher. Dann tut der Beitrag für den VL-Vertrag auch nicht mehr so weh.

Vorzeitig kündigen - nicht immer die beste Lösung

Wenn Sie schnell bares Geld brauchen, wäre es besser, mit Ihrer Bank über einen Kredit zu sprechen, als den VL-Vertrag vorzeitig zu kündigen. Im Bestfall wird der VL-Vertrag als Sicherheit angenommen.

  • Gerade auch Bausparkassen können großzügig reagieren, wenn Sie bisher Ihren monatlichen Zahlungen nachgekommen sind.
  • Bausparkassen stellen dann gerne einen Betrag zu günstigen Zinsen bereit.
  • Es gibt viele Möglichkeiten, reell an mehr Geld zu kommen, den VL-Vertrag zu kündigen, sollte die Letzte sein.

Es handelt sich bei diesem  Artikel um keine Rechts- oder Steuerberatung.

Teilen: