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Vollmacht für eine Versicherung - das ist für Sie wichtig

Eine Vollmacht ist eine Willensabtretung.
Eine Vollmacht ist eine Willensabtretung.
Mit einer Vollmacht beauftragen Sie eine von Ihnen gewählte Person, Ihre Interessen bei Behörden oder auch gegenüber den Versicherungen zu vertreten. Dabei bestimmen Sie, wie weit die Vollmacht geht.

Eine Vollmacht ist eine Abtretung

  • Wenn Sie eine Vollmacht abgeben, geben Sie in diesem Moment auch Ihre Rechte in diesem betreffenden Fall ab. Bei einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer Sie ab einem bestimmten Zeitpunkt betreuen und in Ihrem Willen handeln soll. Anders ist eine Betreuungsvollmacht. Hier wird eine bestimmte Person ihrer Rechte enthoben, sodass sie nicht mehr selbst über sich bestimmen kann.
  • Eine Vollmacht kann aber auch eine Übertragung der eigenen Interessen darstellen. Wenn beispielsweise ein Anwalt Ihre Interessen vertreten soll, weil dieser sich in bestimmten Angelegenheiten besser auskennt als Sie, so bevollmächtigen Sie diesen, in Ihrem Sinne zu handeln. Wenn Sie aus einem bestimmten Grund (Krankheit, Abwesenheit) eine bestimmte Maßnahme nicht durchführen können, so bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die Angelegenheit für Sie durchzuführen.

Eine Versicherung kann eine Vollmacht enthalten

  • Die Person, die eine andere Person bevollmächtigt, ist der Vollmachtgeber, die andere ist die bevollmächtigte Person. Ein Makler ist im eigentlichen Sinne auch immer ein Bevollmächtigter. Zum einen ist er der Gesellschaft verpflichtet, in deren Sinne zu handeln, zum anderen kann er im Sinne des Versicherungsnehmers auch vertragliche Angelegenheiten regeln.
  • Eigentlich befindet sich dieser Mensch in einer Zwickmühle, denn er ist, falls er nicht freier und selbstständiger Unternehmer ist, seinem Hauptkonzern verpflichtet, möglichst viele Versicherungen und andere finanzielle Angelegenheiten im Sinne der Gesellschaft abzuschließen. Er ist aber ebenfalls verpflichtet, wenn er von seinem Mandanten den Auftrag hat, eine Versicherung abzuändern oder sogar zu kündigen.
  • Selbst im Falle der Abtretung einer Kapitallebensversicherung aus Gründen der Sicherheit einer finanziellen Transaktion ist der Abtretende der Vollmachtgeber und der Annehmende der Bevollmächtigte, diese Versicherung nur für dieses bestimmte Geschäft entgegenzunehmen. Dies ist vor allem im Kreditgeschäft oftmals der Brauch.
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