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Vorkaufsrecht vertraglich festhalten - so machen Sie es richtig

Ein Vorkaufsrechts-Vertrag kann Ihren Anspruch gegenüber Dritten schützen!
Ein Vorkaufsrechts-Vertrag kann Ihren Anspruch gegenüber Dritten schützen!
Sie wollen ein Grundstück oder einen Gegenstand verkaufen? Grundsätzlich gilt in Deutschland Vertragsfreiheit, die nur durch gesetzliche Regelungen begrenzt wird. Schließen Sie einen Vorkaufsrecht-Vertrag mit einem Käufer, entstehen hieraus Verpflichtungen, die Sie vertraglich festlegen können.

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Ein Vorkaufsrecht berechtigt den Anspruchsinhaber und gibt ihm einen schutzwürdigeren Anspruch auf die zu veräußernde Immobilie.

So legen Sie ein Vorkaufsrecht vertraglich fest 

  • Wollen sie eine Immobilie oder einen Gegenstand verkaufen? Sie können durch einen Vorkaufsrecht-Vertrag, z. B. einen Mieter aus dem zu verkaufenden Haus oder eine beliebige andere Person berechtigen. So kann diese davon ausgehen, dass Sie die Immobilie nicht an einen anderen Interessenten verkaufen. Ihr Vertragspartner erwirbt einen schutzwürdigen Anspruch.
  • Es gibt das schuldrechtliche, das dingliche und das öffentlich-rechtliche Vorkaufsrecht. Das schuldrechtliche Vorkaufsrecht entsteht indem beide Vertragspartner einen Vertrag abschließen. Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich, außer es geht um eine Immobilie. Halten Sie unbedingt die gesetzlich vorgeschriebene Form ein. Im Falle des Grundstückerwerbs ist nur ein dingliches Vorkaufsrecht möglich und dies muss im Grundbuch eingetragen werden. Das Vorkaufsrecht berechtigt den Anspruchsinhaber das Grundstück zu den Bedingungen zu kaufen, zu denen es der Verpflichtete an einen Dritten verkauft hat. Es stärkt also die Rechtsposition des Anspruchsinhabers und räumt diesem ein Recht zum Vorkauf ein. Bei dem schuldrechtlichen Vorkaufsrecht besteht keine Auswirkung auf den Vertrag mit dem Dritten. Der Gläubiger muss beide Kaufverträge erfüllen, d. h. er gibt dem einen Berechtigten den Gegenstand und leistet dem anderen gegenüber Schadensersatz.
  • Sie können sich einen Mustervertrag im Internet anschauen. Verwenden Sie diesen Vertrag aber nur als Muster. Es ist wichtig, dass Sie eigene Punkte, sowie individuelle Angaben einfügen.
  • Sie können dem Vertrag Ihre eigenen AGB hinzufügen. Dies ist aber nur empfehlenswert, wenn Sie öfter Immobilien verkaufen und derartige Verträge mit einer Vielzahl von Vertragspartnern vereinbaren. Wichtig ist, dass Ihre AGB nicht gegen eins der gesetzlichen AGB Verbote verstößt. Die verbotenen Klauseln sind in den §§ 305 ff. BGB aufgeführt. Sie sollten beachten, dass jede Unklarheit zu Lasten des AGB Verwenders geht.

Viel Erfolg beim vertraglichen Festlegen des Vorkaufsrechts!

helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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