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Vorschuss auf das ALG 1 bekommen - dies sollten Sie wissen

Wenn der Notgroschen nicht mehr ausreicht
Wenn der Notgroschen nicht mehr ausreicht © Petra_Bork / Pixelio
Wenn Sie plötzlich arbeitslos werden und ALG I beantragen müssen, ist dies ein Schock. Die Wartezeit bis zur ersten Zahlung wird nicht selten zur Geduldsprobe, denn die Bearbeitungsdauer kann mehrere Wochen überschreiten. Wenn Sie nicht genügend gespart haben und in eine finanzielle Notlage kommen, sollten Sie nicht zögern und einen Vorschuss beantragen.

Vorschuss bei der Arbeitsagentur bekommen

  • Die Bearbeitung eines Antrags auf ALG I dauert meist mehrere Wochen. Daher sollten Sie sich schon frühzeitig arbeitslos melden. Geben Sie Ihren Antrag persönlich ab und liefern nötige Nachweise rechtzeitig.
  • Nach § 42 SGB I steht Ihnen ein Vorschuss zu. Jedoch müssen zur Bewilligung einige Voraussetzungen erfüllt sein. So muss ein grundsätzlicher Leistungsanspruch bestehen. Überprüfen Sie hier noch einmal Ihre Anwartschaftszeiten. Haben Sie in den letzten zwei Jahren weniger als 12 Monate in einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung gearbeitet und keine Reste aus früheren Tätigkeiten mehr, müssen Sie ALG II beantragen.
  • Ist dieser Anspruch gegeben, kann das Arbeitsamt eine vorläufige Bewilligung aussprechen.
  • Schlecht stehen Ihre Chancen, wenn eine Entscheidung über Sperrzeiten noch aussteht. Diese können sich etwa ergeben, wenn Sie sich zu spät arbeitslos gemeldet haben. Auch wenn Sie selbst für die Verzögerung verantwortlich sind, beispielsweise, weil Sie fehlende Nachweise gar nicht oder nicht rechtzeitig eingereicht haben, kann Ihnen ein Vorschuss verweigert werden. 
  • Die Höhe der Vorauszahlung ist Ermessenssache, Ihr Sachbearbeiter entscheidet, ob und in welcher Höhe Sie etwas bekommen. Machen Sie Ihre Sache deutlich und bringen aktuelle Kontoauszüge mit. 
  • In der Regel bekommen Sie eine Zahlkarte. Mit dieser können Sie sich den bewilligten Betrag im Jobcenter auszahlen lassen. 
  • Diese Vorauszahlung wird auf Ihren Leistungsanspruch angerechnet, Sie erhalten also mit der ersten Auszahlung etwas weniger. Sollte sich herausstellen, dass Sie nicht anspruchsberechtigt sind oder Ihnen mehr ausgezahlt wurde, als Ihnen im Monat zusteht, müssen Sie den Vorschuss zurückzahlen.

Mit ALG I nicht auskommen

  • Etwas anders liegt die Sachlage, wenn Sie mit Ihrem ALG I nicht auskommen und daher Geld beantragen wollen. In diesem Fall ist es sehr unwahrscheinlich, dass Sie Geldleistungen erhalten.
  • Beantragen Sie stattdessen ein zinsloses Darlehen. Wenn Sie Mietkautionen bezahlen müssen oder andere größere Ausgaben haben, ist dieses eine gute Möglichkeit, an Geld zu kommen. Beachten Sie hierbei, dass die Gelder an die Beschaffung bestimmter Güter gebunden sind. Ist etwa Ihr Kühlschrank defekt, müssen Sie von dem Darlehen die Reparaturen bezahlen und dürfen sich nicht etwa einen neuen Fernseher kaufen.
  • Wenn Ihr Gehalt sehr niedrig war und Sie deshalb nur wenig Arbeitslosengeld I erhalten, können Sie zusätzlich ALG II beantragen. Nutzen Sie einen Hartz-IV-Rechner, um Ihren Anspruch zu ermitteln.
  • In besonderen Fällen stehen Ihnen auch Sachleistungen und Lebensmittelmarken zu, etwa, wenn Sie nicht in der Lage sind, wirtschaftlich mit Ihren Geldleistungen umzugehen oder alkohol- und/oder drogenabhängig sind. Stellen Sie in diesem Fall einen Antrag bei der Agentur für Arbeit, diese ist für Leistungen nach dem SGB II zuständig.

Hartnäckigkeit zahlt sich aus. Wird Ihnen das Geld verweigert, obwohl es Ihnen rechtlich zusteht, sollten Sie den Team- oder Standortleiter verlangen. Diese haben meist höhere Entscheidungsbefugnisse als Ihr Sachbearbeiter.

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