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Vorsorgevollmacht-Vordruck des Bundesministeriums der Justiz - so verwenden Sie ihn

Vorsorgevollmacht vermeidet Fremdbestimmung.
Vorsorgevollmacht vermeidet Fremdbestimmung.
Immer mehr Menschen machen sich Gedanken, was passiert, wenn sie selbst nicht mehr Herr ihrer Entscheidungen sind und andere für sie handeln. Um diese Ungewissheit einzudämmen, sollten Sie den Vorsorgevollmacht-Vordruck des Bundesministeriums der Justiz nutzen.

Eins sollte klar sein: Es geht nicht um Panikmache oder Angstmacherei. Vielmehr geht es darum, dass Sie Ihre Zukunft gestalten und Ihre persönliche Würde auch dann wahren, wenn Sie selbst nicht mehr Herr des eigenen Handelns sein sollten.

Eine Vorsorgevollmacht schadet nie

  • Sollte der Fall eintreten, dass Sie infolge eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung außerstande sind, wichtige Angelegenheiten Ihres Lebens selbstverantwortlich regeln zu können, sind Sie zwangsläufig auf die Hilfe anderer angewiesen.
  • Wie diese dann für Sie entscheiden und ob die Entscheidung tatsächlich in Ihrem Sinne ist, können Sie dann vielleicht selbst nicht mehr bestimmen. Für diesen Fall sollten Sie vorsorgen.

Das Bundesministeriums der Justiz gibt Orientierungspunkte

  • Muster für Vorsorgevollmachten gibt es viele. Möchten Sie Verlässlichkeit haben, können Sie einen Vordruck des Bundesministeriums der Justiz benutzen.
  • Der Vordruck ist verständlich gestaltet. Lesen Sie diesen im Detail durch. Auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz finden Sie auch zusätzliche Erläuterungen.

So nutzen Sie den Vordruck

  • In dem Vordruck bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, Sie für den Fall des Falles zu vertreten. Sinn ist, dass Sie damit vermeiden, dass das Amtsgericht für Sie eine fremde Person zum Betreuer bestellt. Sofern Sie in dem Vordruck selbst einen Betreuer bestimmen, ist das Amtsgericht an diesen Wunsch gebunden.
  • In der Vorsorgevollmacht äußern Sie Ihre Wünsche zur Gesundheitssorge, Pflegebedürftigkeit, Wohnungsangelegenheiten, die Vertretung gegenüber Behörden, Vermögenssorge oder die Vertretung vor Gericht.
  • Sie können diese Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen oder inhaltlich umgestalten.
  • Achten Sie darauf, dass die Person, die Sie zum Betreuer wünschen, die Vollmacht tatsächlich auffindet, wenn der Fall des Falles eintreten sollte.

Eine notarielle Beurkundung ist die Ausnahme

  • Sie brauchen die Vorsorgevollmacht nicht notariell zu beurkunden. Ausnahme: Sie betreiben ein Handelsgewerbe oder sind Gesellschafter einer Personen- oder Kapitalgesellschaft.
  • Sie können die Vollmacht, nachdem Sie den Vordruck ausgefüllt haben, bei der Bundesnotarkammer im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegen (Postadresse: Bundesnotarkammer, Zentrales Vorsorgeregister, Postfach 080151,10001 Berlin). Kommt es zu einem Betreuungsverfahren, wird das Vormundschaftsgericht durch Abfrage bei dem Register Kenntnis vom Vorhandensein Ihrer Vollmacht erlangen.
  • Sie können die Eintragung auch online selbst veranlassen. Die Eintragungsgebühr beträgt ca.15,50 €.

Bitte beachten Sie: Dieser Text stellt eine Orientierungshilfe dar. Lassen Sie sich im Bedarfsfall rechtlich beraten oder lassen Sie den Vordruck für eine Vorsorgevollmacht von einem Rechtsanwalt oder einem Notar erstellen.

Ergänzend dazu sollten Sie auch über eine Patientenverfügung nachdenken, in der Sie Ihre Wünsche äußern, wenn Sie ärztlich behandelt werden müssen.

helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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